Das wurde ihm zum Verhängnis, als er quer über den Grünstreifen fuhr, dann die Fahrbahn kreuzte und in einer angrenzenden Hecke landete. Die informierten Beamten entnahmen dem Mann, der sich bei dem Sturz leicht verletzte, eine Blutprobe.
In dem Zusammenhang weist die Polizei nochmals eindringlich darauf hin, dass Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss kein Kavaliersdelikt ist, sondern mitunter tödlich enden kann. Autofahrern, die betrunken Radfahren, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Bereits ab 0,3 Promille ist ein Strafverfahren fällig.