Mordprozess Beate S.: Mordopfer vor dem Tod schwer misshandelt

Vor dem Landgericht sind die Ergebnisse aus der Obduktion des Leichnams von Beate S. erläutert worden.

Krefeld. Ein Rechtsmediziner (42) hat am Montag vor dem Landgericht grausame Details aus den letzten Lebensminuten von Beate S. geschildert. Die 75-Jährige war am 16. März in ihrer Wohnung an der Camesstraße umgebracht worden. Vier Angeklagte müssen sich dafür vor der ersten großen Strafkammer verantworten (die WZ berichtete).

Wie Beate S. starb, das konnten die Rechtsmediziner nicht exakt feststellen. Fest steht nur, dass sie erwürgt oder erdrosselt worden ist. Das belegen eindeutige Spuren am Körper. Ein Tatwerkzeug, wie etwa ein breiter Riemen, konnte am Tatort nicht gefunden werden. Der Druck auf den Hals müsse zwischen drei und fünf Minuten ausgeübt worden sein, bis Beate S. tot war.

Bei der Obduktion fanden sich noch verschiedene andere Verletzungen, die zeigen: Kurz vor dem Tod der Seniorin ist es noch zu massiver Gewalteinwirkung auf ihren Körper gekommen. Die Rechtsmediziner stellten eine schwere Verletzung am Hinterkopf fest. Diese könne von einen Schlag, aber auch einem Auftreffen des Schädels auf dem Boden herrühren. Außerdem muss der Körper mit erheblicher Kraft auf den Boden gedrückt worden sein. Im Gesicht fanden sich zudem Verletzungen, die darauf hindeuten, dass dem Opfer mit starkem Druck der Mund zugehalten wurde. Zu den Verletzungen passen Blutspuren, die sich in der Wohnung fanden.

Eine Biologin des Landeskriminalamtes berichtete am Montag von der Vielzahl von DNA-Spuren, die die Polizei zur Untersuchung eingereicht habe. Mehrere „passen“ zu Hristo I., der sich als Täter wegen Mordes vor Gericht verantworten muss. Seine DNA fand sich am Kragen des Fleecepullovers von Beate S., an zwei Fingern und einem Handgelenk. Außerdem konnte in der Wohnung DNA von I. gefunden werden.

Das Ehepaar Stefan und Birgit K. (43 und 41) soll laut Anklage an dem Mord beteiligt gewesen sein. Der 43-Jährige gilt dabei als Auftraggeber. Ein mögliches Motiv ist das Vermögen der 75-Jährigen, denn Birgit K. war als Tochter des verstorbenen Lebensgefährten von Beate S. als Alleinerbin eingesetzt. Ein Ermittler listete gestern Geldvermögen von annähernd 150 000 Euro auf. Dazu besaß das Opfer zwei Eigentumswohnungen.

Die Konten des ebenfalls als vermögend geltenden Ehepaars K. wiederum waren alles andere als gut gefüllt und teilweise sogar im Minus. Für das Eigenheim in Wegberg wurde noch ein Kredit abgetragen, und auch für das als Bordell genutzte Haus in der Mönchengladbacher Innenstadt wurde noch bezahlt.

Der Prozess wird am 9. Januar fortgesetzt.