Krefeld Nach Drohung mit Sprengstoff: Ein Jahr Haft für "BombJack"

Der 45-Jährige, der mit einer Bombendrohung im April für einen Großeinsatz der Polizei und die Räumung der Postfiliale am Hansa-Centrum gesorgt hat, ist am Donnerstag verurteilt worden. Der Täter habe die Polizei ärgern wollen.

Im April dieses Jahres wurde die Postfiliale am Hansa-Centrum nach einer Bombendrohung geräumt. Archivfoto: Dirk Jochmann

Foto: Dirk Jochmann

Krefeld. In Handschellen wird der Angeklagte am Donnerstagmorgen in den Raum 105 des Amtsgerichts geführt. Ruhig verfolgt er die Verhandlung, in der es um viel geht: Wegen räuberischer Erpressung und der Störung des öffentlichen Friedens will der Staatsanwalt ihn ein Jahr und sechs Monate hinter Gitter schicken. Ohne Bewährung — trotz eines Geständnisses. Am Ende wird es ein Jahr. Ohne Bewährung.

Mario M. hatte am 20. April dieses Jahres eine E-Mail an die Polizei in Krefeld geschickt, die für die Alarmierung zahlreicher Einsatzkräfte und die weiträumige Absperrung des Bereichs Hansa-Centrum, Hoch- und Neusser Straße, Lewerentzstraße und Alter Deutscher Ring sorgte.

Der Text war eindeutig: „Betreff: Erpressung — Sehr geehrte Damen und Herren, wir schreiben Sie als Behörde gleich an, da diese Information Sie ohnehin erreichen wird. Wir beabsichtigen, die Deutsche Post zu erpressen. Wir fordern von diesem Unternehmen 2,5 Millionen Euro. Heute morgen haben wir in der Postfiliale in Krefeld, Hochstraße, am HBF gelegen, einen elektrisch zündbaren Sprengkörper platziert. Die mangelhafte Kameraumgebung dort bot sich an. Das Sprengmaterial stammt aus einer sowjetischen 9M55K4.“

Außerdem forderte der 45-Jährige, dass in der Filiale, „sobald sie dort die Ordnung wieder hergestellt haben“, ein Zettel aushängt werden sollte, auf dem eine Kontaktnummer „für unsere Zwecke“ angegeben wäre. „Sollte die Post sich weigern zu zahlen, werden wir als nächstes Ziel eine andere Filiale in NRW wählen ... dann allerdings OHNE Warnung.“ Unterschrieben war der Text mit „BombJack“.

Die Polizei hatte die Postfilialleitung verständigt, das Gebäude räumen lassen und den gesamten Bereich abgeschottet. Intensiv, aber vergeblich war nach Sprengmaterial gesucht worden. Zahlreiche Zuschauer verfolgten das Geschehen, unter ihnen auch Mario M.

Das wurde ihm zum Verhängnis. Schnell hatten die Ermittler geklärt, dass die Mail von einem nahegelegenen Internetcafé abgeschickt worden war, die Überwachungskameras hatten M.s Bild festgehalten. Polizistinnen in Zivil entdeckten den Gesuchten dann unter den Zuschauern, forderten Verstärkung an und nahmen den Mann fest.

Unmittelbar vor der Verhandlung entschloss er sich am Donnerstag zu einem Geständnis. Für ein Urteil unter sechs Monaten und auf Bewährung, das sein Verteidiger erhoffte, reichte es nicht. Immerhin sah der Richter in der schriftlichen Ankündigung — anders als der Staatsanwalt — keine räuberische Erpressung. Der Angeklagte habe nicht ernsthaft erwarten können, dass die Polizei sich „sozusagen als Briefträger“ der Drohung betätige und die Post dann zahlen werde, so der Richter.

Dass die Strafe dennoch mit einem Jahr Gefängnis nicht so milde ausfällt, liegt daran, dass der heute 45-Jährige bereits 2013 wegen einer Erpressung des Krefelder Zoos vor Gericht stand. Damals war er freigesprochen worden, weil man ihm die Erpressung nicht nachweisen konnte.

Genau dieses Ereignis führte der Mann jetzt als Motiv der Bombendrohung in diesem Frühjahr an: Er habe sich massiv über die Polizei geärgert, weil er damals — unschuldig wie er war — nur knapp einer Verurteilung entgangen wäre. Deshalb habe er jetzt die Polizei mal richtig ärgern wollen.

Sein Mandant habe „Unordnung schaffen wollen“, sich aber „im Maß verkalkuliert“, sagte der Verteidiger.

Davon geht der Richter jedoch nicht aus. M. habe mit seiner Ankündigung genau das Chaos gewollt, das er angerichtet habe, meinte er sinngemäß. Das noch nicht rechtskräftige Urteil des Schöffengerichts — ein Jahr Gefängnis — liegt exakt zwischen der Forderung von Verteidigung und Staatsanwaltschaft.

Einig sind sich Richter und Ankläger, dass der 45-Jährige mit seiner Strafakte (Betrug, Urkundenfälschung) keine gute Sozialprognose hat. „Eine zeitnahe Wiederholungsgefahr sehen wir aber nicht“, so das Gericht.