Prozess gegen Anbieter von Flüssiggas

Firmen wehren sich gegen Millionen-Bußgeld.

Krefeld. Nicht einverstanden ist das "Flüssiggas-Kartell" mit einem Bußgeld in Höhe von rund 250 Millionen Euro, dass das Bundeskartellamt im Dezember 2007 gegen die marktführenden Flüssiggas-Unternehmen und ein von ihnen betriebenes Transportunternehmen verhängt hat. Darunter die 1950 gegründete Krefelder Primagas GmbH. Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf beginnt am Montag ein Prozess in diesem Bußgeldverfahren gegen sieben Flüssiggas-Unternehmen. Gegen drei weitere wird zu einem späteren Zeitpunkt verhandelt.

Zehn der betroffenen Unternehmen, deren Geschäftsführer und persönlich haftende Gesellschafter halten die verhängten Bußgelder für nicht gerechtfertigt und haben daher Einspruch eingelegt. Die Flüssiggas-Unternehmen sollen zwischen 1997 und 2005 für die Produkte Tankgas und Flaschengas Kundenschutzvereinbarungen getroffen und abgestimmt haben, sich nicht gegenseitig private und Gewerbekunden abzuwerben.

Die Kunden - vor allem die, die einen Miettank der Flüssiggas-Anbieter nutzen - sollen jahrelang bis zu 100 Prozent zu viel bezahlt haben. Wollten sie wechseln, sei ihnen auf Nachfrage kein Preis oder ein überhöhter "Abschreckungspreis" für die Auslöse des Tanks genannt worden.