Meinung Rechtliche Winkelzüge

Krefeld · Die Städte sollten sich nicht auf die Vorgaben des Landes verlassen.

Foto: Zanin, Melanie (MZ)

Na, das wäre mal eine originelle Begründung, einen Kauf rückgängig zu machen: Ich habe den Fernseher, das Paar Sportschuhe oder das Sakko am Sonntag gekauft. Weil da die Händler aber gar nicht ihre Türen öffnen durften, war es ein illegaler verkaufsoffener Sonntag. Ich will mein Geld zurück.

Abgesehen davon, dass solch eine Begründung keinen Richter überzeugen würde, ist auch die Grundlage der Argumentation falsch. Es gab eine Rechtsgrundlage für die Sonntagsöffnung. Zwar kann es sein, dass das Oberverwaltungsgericht Münster die  Begründung der Krefelder Verordnung nicht hätte gelten lassen. Weil die Richter aber nicht rechtzeitig darüber entschieden haben, war diese am Sonntag wirksam.

Rechtliche Winkelzüge unter großem Zeitdruck wie am vergangenen Freitag sollte es in Zukunft nicht mehr geben. Krefeld wie auch andere Städte haben sich darauf verlassen, dass allein der Hinweis auf die Folgen der Pandemie als Rechtfertigung eines Sonntagsverkaufs ausreicht. Schließlich haben die Folgen auch dem lokalen Einzelhandel arg zugesetzt. Die Städte stützten sich dabei auf einen Erlass von NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP). Doch auch nachdem das Oberverwaltungsgericht diese Begründung ein ums andere Mal nicht hat gelten lassen, bleibt der Minister bei seiner starren Haltung. Der Erlass gilt weiter, die Coronakrise soll weiterhin als Anlass für den Sonntagsverkauf herhalten. So lässt man die Kommunen ins offene Messer laufen. Diese sollten sich nicht auf die Versprechen aus Düsseldorf verlassen und lieber wasserdichte Anlässe für den Sonntagsverkauf finden. Kreativität ist gefragt.