Rheinblick: Keine Bagger in Sicht

Nicht vor April wird der Bebauungsplan zum Bauprojekt öffentlich ausgelegt — Abstimmungen mit dem Chemiepark laufen nur stockend.

Foto: Andreas Bischof

Uerdingen. Krefelds Prestige-Bauprojekt Rheinblick kommt nicht voran. Für Januar war die finale Offenlegung des Bebauungsplanentwurfs 772 geplant — daraus wird nun nichts. Denn dafür hätte der Rat in seiner jüngsten Sitzung den Beschluss verabschieden müssen. „Der Termin für die dritte Offenlage muss verschoben werden, weil die Abstimmungen mit Chempark und Bezirksregierung noch nicht getroffen sind“, sagt ein Insider, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte. Vor April sei in Sachen Rheinblick mit keinem Beschluss zu rechnen.

Die Verhandlungen sind zäh: Während die Bezirksregierung in der Vergangenheit große Schwierigkeiten beim Hochwasserschutz sah, fürchten die Unternehmen im Chemiepark um ihre Existenz, wie Standortchef Lars Friedrich erst im Oktober im Gespräch mit der WZ deutlich machte. Seine Sorge: Im bisher als Mischgebiet ausgewiesenen Areal für Wohnen und Gewerbe, das im Herzen von Rheinblick liegt, könnte sich „faktisch eine Wohnbebauung etablieren“. Bewohner, die dann gegen Lärm klagen, könnten für die Unternehmen wichtige Genehmigungsverfahren erschweren. „Wenn Sie eine Chemieanlage zehn Jahre nicht weiterentwickeln können, ist sie tot“, sagte Friedrich der WZ.

WZ-Informant

Die Stadt hatte zugesagt, die Kritikpunkte des Uerdinger Chemiepark-Chefs in einer neuangelegten Planung zu berücksichtigen — bis heute warte man aber darauf, heißt es aus der Konzernpressestelle in Leverkusen: „Dem Chempark liegen nach wie vor keine Unterlagen, zum Beispiel der angekündigte Bebauungsplan der Stadt, vor.“ Vorher könnten die Fachleute die Situation nicht neu bewerten, erklärt eine Sprecherin auf Nachfrage.

Derweil hat der Stadtrat im nichtöffentlichen Teil seiner Sitzung beschlossen, sich am 20. Dezember an der Zwangsversteigerung des brachliegenden Howinol-Geländes zu beteiligen. Das Grundstück sei für die Stadt interessant, da es an „exponierter Stelle“ liege und „im Zusammenhang mit Rheinblick als Gewerbefläche genutzt werden“ könne, heißt es aus gut unterrichten Kreisen. Selbst wenn am Ende ein privater Investor das Grundstück ersteigere, sei an dieser Stelle keine Wohnbebauung möglich, „weil es nach dem B Plan Rheinblick in einem Gebiet liegt, das aus rechtlichen Gründen bezüglich Lärmschutz und Emission nicht als dauerhaftes Wohngebiet in Frage kommt.“ Heißt: Ein privater Bieter müsste sich demnach an die Auflagen zum jetzigen Stand des Bebauungsplans halten.

Zugestimmt habe der Rat auch der Bitte von Rheinblick-Investor Lutz Remmert, die Vorverkaufsrechte der Stadt an seinem Grundstück, dem ans Zollamt angrenzenden Müncker-Gelände, abzutreten. Unter einer Bedingung allerdings: „Erst, wenn Rheinblick auch gebaut wird.“ Wenn der Bebauungsplan rechtskräftig wird, sollen die alten Lagerhäuser abgerissen werden und an ihrer Stelle Wohnbebauung und Gewerbe auf dem Gelände entstehen. Bevor es soweit ist und die Bagger anrollen können, muss aber erst die finale Offenlage des Bebauungsplans durch den Rat beschlossen werden.

Dieser wird dann für einen Zeitraum von vier Wochen öffentlich ausgelegt, so dass Anlieger und andere vom Verfahren Betroffene ihre Anliegen dazu vorbringen können. Läuft alles nach Plan, folgt der Satzungsbeschluss. Dann kann gebaut werden.

Im Frühjahr hatte Planungsdezernent Martin Linne den Baubeginn für 2019 angekündigt — ob das zu halten sein wird, steht derzeit in den Sternen. Ein Kenner des Verfahrens sagt der WZ: „Wir gehen mit einem gewissen Optimismus in die weiteren Gespräche, aber abgerechnet wird zum Schluss.“