Das ist der Hintergrund So liefen die Zollkontrollen in der Krefelder Innenstadt

Update | Krefeld · Kräfte des Zolls waren heute in der Krefelder Innenstadt im Dauereinsatz. Über 250 Leute wurden befragt und 22 Verfahren wurden eingeleitet.

Kräfte des Zolls waren am Donnerstag in Krefeld über Stunden im Einsatz.

Foto: Leonhard Giesberts

Mitarbeiter des Zolls sind am Donnerstag bundesweit mit Kontrollen unter anderem bei Einzelhandel und Gastronomie gegen Schwarzarbeit und Mindestlohnverstöße vorgegangen. In Krefeld starteten die Kontrollen am Donnerstagmorgen. Zollbeamte waren unter anderem am Neumarkt in der Innenstadt zu sehen. Auch in Mönchengladbach, Neuss oder im Kreis Viersen gab es gab ähnliche Aktionen, so ein Sprecher des Hauptzollamts in Krefeld. Es handele sich um geplante Schwerpunktkontrollen mit Blick auf die Bereiche Mindestlohn, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung, so der Sprecher des Zolls in Krefeld weiter.

Eine Vielzahl an Betrieben in Krefeld, insbesondere in der Innenstadt, sei kontrolliert worden. Die Einsatzkräfte seien hier teilweise „von Geschäft zu Geschäft“ gegangen, erklärte ein Sprecher der des Hauptzollamts in Krefeld unserer Redaktion am Donnerstagnachmittag. Aber auch außerhalb der Innenstadt habe es Kontrollen gegeben, unter anderem bei einer Waschstraße.

Der Schwerpunkt der Kontrollen sollen aber auf Gastronomie-Unternehmen und dem Einzelhandel gelegen haben. Hauptziel der Untersuchung war die Aufklärung von Mindestlohn- und Arbeitszeitverstößen. Bei den Kontrollen wurden insgesamt 268 Personen bei 122 Arbeitgebern befragt. In 22 Fällen habe es Auffälligkeiten gegeben. Diese werden jetzt von Zollbeamten untersucht. Ein Sprecher sagte, es handele sich bei den Verdachtsfällen um Auffälligkeiten im Bereich der Einhaltung des Mindestlohns, der Stundenaufschriften, des Leistungsmissbrauchs und der Auszahlung des Arbeitsentgeltes.

In den kommenden Wochen werden die Bücher der auffälligen Unternehmen untersucht und mit den Ergebnissen der Personenbefragungen verglichen. Bei einem Verstoß gegen die rechtlichen Vorschriften erwarten die Unternehmen Ordnungswidrigkeitsverfahren.

In einem Fall sollen zwei Personen ohne gültige Arbeitserlaubnis und mit einer drittländischen Staatsbürgerschaft bei einem Unternehmen tätig gewesen sein. Den beiden Personen droht nun ein Erlöschen des Visums und eine mögliche Abschiebung. Die Entscheidung liegt bei der Ausländerbehörde, die die Fälle vom Zoll übernommen haben. Gegen das Unternehmen wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Insgesamt waren 64 Arbeitskräfte des Hauptzollamts in Krefeld im Stadtgebiet unterwegs.

(pasch/MH)