Erfolgreiche Klage der Krefelder Linken Linke siegt endgültig gegen Stadt

Krefeld · Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts werden Zuwendungen für Ratsfraktionen neu gestaltet.

Das Gebäude des Oberverwaltungsgerichts und des Verfassungsgerichtshofes in Münster. Die Stadt Krefeld scheiterte hier mit dem Versuch einer Berufung gegen das Düsseldorfer Urteil zu den „Fraktionszuwendungen“.

Foto: dpa/Bernd Thissen

Jetzt ist es endgültig: Die Stadt Krefeld wird die finanziellen Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und einzelne Ratsmitglieder im Rat neu gestalten. Sie folgt damit unmittelbar einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 4. Februar, das einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom Dezember 2017 bestätigt und die Zulassung der Berufung auf Antrag der Stadt Krefeld abgelehnt hat.

Worum geht es in der juristischen Auseinandersetzung?

Die Fraktion Die Linke hatte vor zwei Jahren gegen den Beschluss des Krefelder Stadtrates von Mai 2016 über die Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und einzelne Ratsmitglieder geklagt. Die Fraktion sah sich durch die Personalzuwendungen, die an die Fraktionen im Rat nach Größe unterschiedlich hoch ausfallen, benachteiligt und wollte diese überprüfen lassen. Nachdem Anträge dazu im Verwaltungsausschuss scheiterten, wurde Klage eingereicht. „Unsere Fraktionsarbeit wird seit Jahren nicht ausreichend gefördert“, sagte damals Ratsherr Basri Cakir.

Wie sehen die Zuwendungen
an die Linke bisher aus?

Die Linkenfraktion (drei Mitglieder) erhielt 2018 für ihre Arbeit einen städtischen Zuschuss in Höhe von rund 88 000 Euro. Zum Vergleich: Die FDP-Fraktion mit ihren vier Ratsmitgliedern erhielt mehr als 200 000 Euro. „Die Verhältnismäßigkeit ist fraglich“, argumentierten die Linken – und erhielten in beiden Instanzen Recht.

Wie wirkt sich die fehlende Förderung in der Arbeit aus?

Vor zwei Wochen richtete die WZ per E-Mail an einem Freitag eine Anfrage an die Ratsfraktion der Linken. Eine Antwort kam erst in der Woche darauf. „Wir haben kein Personal, um am Freitag noch auf eine solche Anfrage reagieren zu können“, hieß es darin zur Erklärung.

Wie hat das Verwaltungsgericht seinen Beschluss begründet?

Bereits im Dezember 2017 hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf festgestellt: „Hinreichende sachliche Gründe für die vorgenommenen Differenzierungen bei der Bereitstellung von Haushaltsmitteln für das Personal der Fraktionen im Haushaltsplan für das Jahr 2016 sowie bei der tatsächlichen Überlassung von Personal in diesem Jahr sind nicht ersichtlich.“  Die Krefelder Linke werde „gleichheitswidrig benachteiligt“. Das Gericht rief den Rat und die Krefelder Verwaltung dazu auf, das „Rechtsstaatsprinzip“ herzustellen und dem „allgemeinen Gleichheitssatz zu genügen“.

Wie reagiert die Stadt auf die Entscheidung des Gerichts?

Die Stadt legte damals Berufung gegen das Urteil aus Düsseldorf ein. Vergeblich: Nach Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist der damalige Beschluss gültig, die Stadt muss reagieren.

Welche Konsequenzen
werden jetzt gezogen?

Die Stadtverwaltung beabsichtigt, dem Rat mit Blick auf die Zuwendungen einen Vorschlag für eine „überarbeitete Verfahrensweise“ zu unterbreiten. Wann genau, ist offen: Auf Anfrage unserer Zeitung erklärte die Stadt, dies werde „schnellstmöglich“ geschehen.

Welche Reaktion gibt es bei den Linken auf die Entwicklung?

Ratsherr Stephan Hagemes war schon im Dezember 2017 „glücklich über das Urteil“. Er begrüßte die Einschätzung der Richter und erklärte. „Wir wollen das ganze System in Krefeld auf demokratische und rechtsstaatliche Füße stellen. Mit dem Gewurschtel muss Schluss sein.“ Wie Fraktionsgeschäftsführer Wolfgang Dreßen jetzt ergänzte, müsse jede Fraktion, wie schon mehrfach gefordert, entsprechend ihrem Stimmenanteil bei der Kommunalwahl Zuwendungen erhalten. Das betreffe nicht nur die Linke, sondern auch Bündnis 90/Die Grünen. Wie schnell und in welcher Form die Stadtverwaltung nun handelt, werde man genau beobachten: „Wir sind Unverschämtheiten gewohnt.“ Um die Sektkorken knallen zu lassen, sei es auf jeden Fall zu früh. Nachdem das Urteil des Verwaltungsgerichts nun rechtsgültig sei, werde man mit einem Anwalt das weitere Vorgehen beraten.