Hüls: Pfarren trotzen dem Bischof
Die Katholiken im Krefelder Norden wehren sich. Sie lehnen die Fusionspläne Mussinghoffs ab.
Krefeld. Der Konflikt zwischen den drei Pfarrgemeinden St. Cyriakus Hüls, St. Cornelius in St. Tönis und St. Hubertus in St. Hubert auf der einen und dem Bistum auf der anderen Seite spitzt sich zu. Die drei Gemeinden wollen sich zu einer grenzüberschreitenden Gemeinschaft der Gemeinden (GdG) zusammenschließen. Das Bistum hat andere Pläne.
Einen Ausweg suchte Hüls mit St. Tönis und St. Hubert, alle drei finanzkräftige Pfarren. Argumentiert wurde dabei immer mit der gewachsenen Struktur. Dieser Lösung über die Kreisgrenzen hinweg - der Antrag wurde vor einem Jahr gestellt - erteilte Bischof Heinrich Mussinghoff aber schnell eine Absage. Jetzt verfolgen die Pfarren gar die so genannte Neuner-Lösung, die Kempen, Vorst und eben die beiden verbliebenen Krefelder Pfarren einschließt. Aufwind vermeinten die Gemeinden durch eine Aussage des Bischofs zu erhalten, die er bei einem Gespräch im Mai tat. Er könne sich eine größere Lösung vorstellen, hieß es da.
Wie dies zu deuten ist, darüber gibt es unterschiedliche Meinungen. Während die betroffenen Gemeinden frohlockten, damit habe der Bischof eingelenkt, widerspricht man im Bistum. Damit sei keineswegs gemeint gewesen, dass über Kreisgrenzen kooperiert werden könne. Cremer ist vielmehr mit weiteren Verhandlungen auf Grundlage des Strukturplanes beauftragt worden.
Doch das jüngst geführte Gespräch in Hüls hat die Positionen nicht verändert. "Für uns ist die Linie klar. Wir möchten die Neuner-Lösung", sagt Elisabeth Bastians, stellvertretende Pfarrgemeinderatsleiterin. Damit beruft man sich auch auf die Satzung für die Pfarrgemeinderäte (PGR) im Bistum. Darin heißt es, die Zustimmung des PGR sei erforderlich bei Zusammenschlüssen von Gemeinden. Das sieht das Bistum freilich anders. "Die PGR-Satzung ist älter als die GvG-Vereinbarung", sagt Cremer. Und der Bischof gebe die Strukturen vor. Ohnehin bleibt diesem noch ein letztes Mittel, das er bislang vermeiden wollte - die Anordnung einer Fusion. Dazu bedarf es lediglich der Zustimmung des Priesterrates und der Bezirksregierung.