Anklage gegen drei Männer Haus Verberg: Anklage wegen Brandstiftung und Korruption

Von Brandstiftung und Korruption gehen die Ermittler im Zusammenhang mit dem Brand von Haus Verberg aus. Mobilfunkmast soll Anlass gewesen sein

Foto: Andreas Bischof

Krefeld. Im November 2014 brannte das ehemalige Haus Verberg an der Moerser Landstraße nieder. Schon kurze Zeit später kam der Verdacht auf, dass Brandstiftung die Ursache des Feuers war. Die Staatsanwaltschaft Krefeld nahm die Ermittlungen auf und erhebt jetzt Anklage gegen drei Männer: Zwei Verdächtige soll wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung der Prozess gemacht werden, ein weiterer Mann, Mitarbeiter der Krefelder Bauverwaltung, soll sich wegen Bestechlichkeit verantworten. „Es gibt einen hinreichenden Tatverdacht“, sagt Oberstaatsanwalt Axel Stahl. Ob das Verfahren eröffnet wird, ist noch unklar.

Wie auf Nachfrage bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft bereits im Januar ihre Akten dem Gericht übergeben.

„Im Prinzip haben unsere Ermittlungen unsere Anfangshypothese bestätigt“, sagt Axel Stahl als Sprecher der Behörde.

Die Überzeugung der Ermittler: Haus Verberg ist trotz bereits erteilter Abbruchgenehmigung niedergebrannt worden, weil am Gebäude ein Mobilfunkmast installiert war. Der Vertrag mit dem Mobilfunkunternehmen sei langfristig gewesen und das Unternehmen habe kein Interesse gezeigt, ihn vorzeitig zu kündigen, skizziert Stahl die Sachlage aus Sicht der Ermittler. Das wiederum hätte den Neubau eines Doppelhauses und eines Mehrfamilienhauses, die genehmigt waren, erheblich verzögern können. Deshalb die Brandstiftung.

Bei Razzien beim Bauunternehmer, in der Stadtverwaltung und in Privaträumen waren Unterlagen sichergestellt worden, zeitweise saßen Verdächtige wegen Verdunklungsgefahr in Untersuchungshaft.

Der Beschäftigte in der Bauverwaltung der Stadt Krefeld habe sich im Zusammenhang mit der Grundstücksangelegenheit schmieren lassen, „mit einer Summe im fünfstelligen Bereich“, gibt Christian Tenhofen, der Sprecher des Landgerichts Krefeld, die Aktenlage wieder. Der sogenannte Erstangeklagte Holger G. soll laut Tenhofen der Anstifter gewesen sein und derjenige, der den Amtsträger bestochen hat.

Noch ist nicht entschieden, ob das Verfahren gegen die Angeschuldigten eröffnet wird und — wenn ja — wann die Zweite Große Strafkammer verhandeln wird. Eile besteht nicht: Keiner der Männer befindet sich in Untersuchungshaft.

Sollten das Verfahren eröffnet und die beiden Männer wegen Brandstiftung verurteilt werden, droht ihnen Gefängnis. „Einfache Brandstiftung wird mit einer Strafe zwischen einem und zehn Jahren geahndet, in einem minder schweren Fall bewegt sich das Strafmaß immer noch zwischen sechs Monaten bis zu fünf Jahren“, erläutert Tenhofen.

Der der Korruption verdächtige Mitarbeiter, der seinen Schreibtisch in der Stadtverwaltung nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe räumen musste, ist mittlerweile nicht mehr in Diensten der Stadt. „Das Arbeitsverhältnis ist einvernehmlich zum 31. Dezember 2015 beendet worden“, teilt Stadtsprecher Timo Bauermeister auf Nachfrage mit.