Stalkerin für 18 Monate ins Gefängnis

Täglich hat eine 50-Jährige eine Anwältin und ihre Familie terrorisiert.

Krefeld. Wegen Nachstellung ihrer ehemaligen Rechtsanwältin und deren Familie, Fahren ohne Führerschein und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr muss eine Krefelderin (50) für 18 Monate in Haft. Dass die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, hat die Wiederholungstäterin auch ihrem hartnäckigen Leugnen und ihrer Uneinsichtigkeit zu verdanken.

Bis zu ihrer Festnahme im November 2012 hatte die Stalkerin mit täglichen Anrufen, per Mail und SMS die Familie eineinhalb Jahre lang terrorisiert. Die Richterin sprach von Qual. Durch ständige Autofahrten entlang des Hauses, Beobachtungen und Beleidigungen machte sie der Familie das Leben zur Hölle. Als sie trotz Führerscheinentzugs den Familienvater mit ihrem Auto ins Visier nahm, erstattete dieser Anzeige.

Nach Einziehen des Fahrzeugs setzte sie ihre Bespitzelung per Rad und zu Fuß fort. Gutachter vermutete als Motiv Rache Ein Facharzt für Psychiatrie bescheinigte als Gutachter der 50-Jährigen eine schizophrene Persönlichkeitsstörung. Anders als bei sonstigen weiblichen Stalkern, bei denen Liebeswahn oft die Ursache ihres Verhaltens sei, vermutet der Sachverständige als Motiv Rache, weil ihr möglicherweise die gesuchte Nähe versagt blieb.

Die Frau lebe sozial isoliert — ohne Freunde, Vertrauensperson und Intimpartner. Einer Therapie habe die Frau bisher nur zum Schein zugestimmt, um einer möglichen Haft zu entgehen. Die Richterin störte es im Gegensatz zum Verteidiger nicht, dass der Gutachter keine eindeutige psychische Erkrankung diagnostizieren konnte. Es liege keine schwere seelische Abhängigkeit vor und damit keine eingeschränkte Schuldfähigkeit.