Erstochenes Schaf: 17-Jährige in der Psychiatrie - Messer am Tatort sichergestellt
Eine Zeugin soll die Jugendliche, der schon die Tötung zweier Tiere und deren Enthauptung im Mai und Juni vorgeworfen werden, mit Hilfe eines Handy-Fotos identifiziert haben. Die Eltern haben das Mädchen in die geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Einrichtung gebracht.
Krefeld. Erhärtet hat sich nach dem Fund eines erstochenen Schafs am Samstag auf einer Weide im Hülser Bruch der Tatverdacht von Staatsanwaltschaft und Polizei gegen eine 17-jährige Krefelderin. Eine Zeugin hat am Samstagnachmittag nach dem Fund des toten Tieres gegenüber den Beamten vor Ort ausgesagt, dass sie die junge Frau identifizieren könne, die sich auf der Weide am Tier befunden habe und dann weggegangen sei.
Die Tat selber, so ein Krefelder Polizeisprecher, habe die Zeugin nicht gesehen. Tierbesitzer und -nutzer im Umfeld der Tatorte haben sich laut Polizei nach mehreren Fällen von Tierquälerei im Juni untereinander ein Handy-Foto einer Jugendlichen weitergeschickt, sagte der Polizeisprecher. Woher das Foto stamme, wisse man noch nicht. Aber der Sprecher bestätigte die Identifizierung durch die Zeugin mit Hilfe des Handy-Fotos.
Ihrer Aussage nach handele es sich um die 17-Jährige, der von der Krefelder Staatsanwaltschaft die Tötung zweier Tiere und deren Enthauptung vorgeworfen werden. Darüber hinaus soll sie zweimal Pferde und Ponys durch Stiche am Hals verletzt haben. Gestanden hatte die 17-Jährige im Juni die Enthauptung eines Ponys, das nach ihren Angaben bereits tot am Tatort gelegen habe.
Die Ermittlungen erfolgen wegen der Vorwürfe des Verstoßes gegen Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes. Die 17-Jährige war nach den Vernehmungen im Juni in die Obhut ihrer Eltern gegeben worden. Bei den Ermittlungen am Samstagabend haben Beamte auch diesen Wohnort aufgesucht, die Jugendliche dort aber nicht angetroffen.
Die weitere Ermittlungen und Zeugenvernehmungen haben dann am Sonntag den Tatverdacht aber weiter erhärtet. Ebenfalls am Sonntag ließ die Familie über ihre Verteidigerin Polizei und Staatsanwaltschaft wissen, dass sie das Mädchen in die geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Einrichtung gebracht hätten. Die Krefelder Staatsanwaltschaft bestätigte dies. Dort wird sie nicht sofort vernommen: „Die medizinische Hilfe hat Vorrang“, sagte am Montag Polizeisprecher Acor Kniely. „Wir werden dann versuchen, in Absprache einen Termin hinzukriegen.“
Auf dem Boden des Tatorts gefunden worden ist die vermutliche Tatwaffe, ein Messer. Das wird nun in der Forensik auf mögliche Fingerabdrücke hin untersucht. Oberstaatsanwalt Axel Stahl auf Nachfrage unserer Zeitung: „Die Jugendliche wird seit einiger Zeit von einer Psychiaterin untersucht. Es gab von Seiten dieser Gutachterin keinerlei Hinweise auf die Tat am Samstag."
Und zur Inobhutgabe bei den Eltern: „Die Möglichkeiten, freiheitsbeschränkend zu agieren, sind relativ beschränkt. Wir müssen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bleiben. Die hatten wir vor zwei Monaten aus Gründen der Strafprozessordnung nicht. Wir hatten im Juni nicht genug Anhaltspunkte. Außerdem gilt bei Jugendlichen der Grundsatz der Haftvermeidung.“ Auflagen für die Eltern, wenn die Tochter in Obhut gegeben worden sei, gebe es nicht: „Das liegt in der Erziehungsverantwortung der Eltern.“
Nach den bisherigen Zeugenaussagen vom Wochenende spricht für Stahl vieles dafür, dass die 17-Jährige die Täterin war. „Wir werden jetzt versuchen, von der Gutachterin eine relativ zeitnahe Einschätzung zur Gefährlichkeitsprognose zu bekommen.“ Geprüft werden müsse dann auch die strafrechtliche Verantwortlichkeit zur Tatzeit.