Krefeld TÜV-Plakette weg, Ärger da
Das Prüfzeichen wurde abgekratzt, obwohl das Auto in der Garage stand. Der Halter kritisiert das Straßenverkehrsamt scharf.
Krefeld. Im September klebt der Zettel an der Windschutzscheibe des knatschroten VW-Polos von Matthias Boers. Darauf der Hinweis, dass die Frist für die Hauptuntersuchung abgelaufen ist. „Der Wagen ist gut gepflegt und regelmäßig in der Werkstatt. Die Hauptuntersuchung hatten wir damals einfach vergessen“, sagt er.
Der 53-Jährige vereinbart bei einer Werkstatt einen Termin für den 6. Oktober. Am 19. September bekommt er Post vom Straßenverkehrsamt. Eine Aufforderung, den Beleg für die HU-Untersuchung nachzureichen. „Ich habe mich per Fax bei dem Amt gemeldet und mitgeteilt, dass ich bereits einen Termin vereinbart haben.“
Anfang Oktober kommt es zur Untersuchung durch den TÜV. Aber: „Ein Prüfgerät war defekt und die Untersuchung konnte nicht abgeschlossen werden“, sagt Matthias Boers. Nach zwei Wochen bekommt er einen neuen Termin. Ein Sensor, der die ABS-Funktionalität anzeigt, ist defekt. Boers habe die Information bekommen, dass der Mangel innerhalb von vier Wochen beseitigt werden muss. Das Ergebnis der Untersuchung habe er an das Straßenverkehrsamt weitergeleitet.
Am 7. November der Schock. Die HU-Plakette wurde abgekratzt. Der Polo habe an dem Tag in der leicht offenen Garage gestanden. Matthias Boers ist davon ausgegangen, dass die TÜV-Frist vom Straßenverkehrsamt berücksichtigt wird. Er nimmt sofort Kontakt auf. „Zunächst hat man mir mitgeteilt, dass man kein Schreiben erhalten habe, dabei haben wir es per Post geschickt und gefaxt. Außerdem seien die vier Wochen vom TÜV nicht gleichzusetzen mit der Frist des Straßenverkehrsamtes.“
Die beträgt in der Regel nach erster Aufforderung zwei Wochen, um die HU nachzureichen und kann um bis zu vier Wochen verlängert werden, wenn „Hinderungsgründe, die der Halter plausibel nachweisen muss“ vorliegen, teilt das Straßenverkehrsamt auf Nachfrage mit. Komme der Halter der Verfügung nicht nach, erhalte er ein weiteres Schreiben, indem die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges angedroht werde. Gleichzeitig werde ein Mitarbeiter beauftragt, die Plakette zu entfernen, um den Wagen stillzulegen. Dabei sei er auch „befugt, Privatgrundstücke zu betreten, soweit der Zweck der Vollstreckung dies erfordert“. Weitere Fragen unserer Redaktion zum konkreten Fall konnten aus „datenschutzrechtlichen Gründen“ nicht erteilt werden, so das Straßenverkehrsamt. Matthias Boers ist empört. „Ich habe eine Schwerbehinderung und konnte diverse Therapietermine nicht wahrnehmen“, sagt der 53-Jährige.
Er könne immer noch nicht fassen, dass ihr Auto stillgelegt wurde, „obwohl wir das Straßenverkehrsamt regelmäßig informiert und die TÜV-Frist eingehalten haben.“ Außerdem sei es „unverschämt, dass der Mitarbeiter des Amtes in die Garage krabbelt“, um die Plakette abzukratzen. Dieser Einsatz kostet ihn zusätzliche 94,50 Euro Gebühr. Diese ist für Boers wie das i-Tüpfelchen des monatelangen Ärgers. Auch wenn sein Auto wieder im Straßenverkehr unterwegs sein darf. „Ich musste das Auto selber bis zur Werkstatt abschleppen, weil wir sonst eine spezielle Zulassung für 500 Euro hätten kaufen müssen.“