Unfalltod: Geldstrafe für Verursacher
Das Gericht verurteilt 27-Jährigen zu 180 Tagessätzen.
Krefeld. Ein 27-Jähriger, der einen Unfall verursacht hatte, bei dem ein Motorradfahrer (22) starb, ist am Montag vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden. 180 Tagessätze sind ein deutliches Zeichen — ab 90 gilt man als vorbestraft. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Der Krefelder, der sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten musste, hatte laut Anklage am 21. Juni 2009 gegen 2 Uhr auf der Friedrichstraße seinen Wagen gewendet. An dem sei kein Licht eingeschaltet gewesen, den Blinker habe der Fahrer nicht gesetzt. Bei dem Manöver stieß er mit dem Motorrad zusammen, das der 22-Jährige mit etwa 70 km/h steuerte. Er wurde vom Motorrad geschleudert, wobei er den Helm verlor. Beim Aufprall zog er sich schwere Kopfverletzungen zu.