Urteil: Firmen-Pleite vor dem Amtsrichter
Sechs Monate auf Bewährung und Sozialdienst für 63-Jährigen.
Krefeld. Insolvenzverschleppung und Verletzung der Buchführungspflicht lauteten am Montag die Vorwürfe des Staatsanwalts gegen einen 63-jährigen Krefelder vor dem Amtsgericht. Ulrich S. soll als Geschäftsführer eines Übersetzungsbüros keinen Insolvenzantrag gestellt haben, obwohl die GmbH im Januar 2009 zahlungsunfähig und mit 30 000 Euro überschuldet war. Seit 2008 soll er zudem keine Buchhaltung mehr geführt haben.
Ulrich S. gab zu, sich zu diesem Zeitpunkt in einem „lethargischen Zustand“ befunden zu haben und die Pflichten der Buchführung verletzt zu haben. Vom Vorwurf der Insolvenzverschleppung konnte sich der Angeklagte jedoch befreien.
Bereits im August 2008 hatte er einen entsprechenden Antrag beim Amtsgericht Krefeld gestellt. Ulrich S. hatte mehrere Zivilprozesse geführt, unter anderem gegen einen ehemaligen Mitarbeiter, und wollte dabei alles selbstständig organisieren. Am Ende öffnete er monatelang keine Briefe mehr. „Er überforderte sich“, erklärte der psychologische Gutachter. Da der 63-Jährige bereits wegen Urkundenfälschung vorbestraft war, verhängte der Richter eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten. Zusätzlich muss Ulrich S. 80 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. „Sie haben irgendwann das Handtuch geworfen, vielleicht hätten Sie sich Hilfe holen sollen“, sagte der Richter. jre