Wohnungsaufsicht soll Mietern bei Mängeln im Haus helfen
Durch Gesetz von 2014 kann die Stadt bei Problemen aktiv werden, wenn Eigentümer es nicht tun. Bisher wurden 106 Fälle erfasst.
Rund vier Jahre ist das Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG) in Kraft. Es verpflichtet die Gemeinden, die kommunale Wohnungsaufsicht wahrzunehmen. Egal, ob es sich um Vermüllung, Befall von Ungeziefer, Probleme bei der Energie- und Wasserversorgung, Schimmel in der Wohnung, überbelegte Wohnungen oder fehlende Instandhaltung durch den Vermieter handelt. Die Wohnungsaufsicht kann mit Hilfe des Gesetzes in allen Fällen, in denen Mängel in der Wohnung bestehen und die Eigentümer nicht kooperativ sind, von Amts wegen einschreiten. Eigentümer von Wohnungen sind verpflichtet, Wohnraum in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und Mängel am Wohnraum in angemessener Zeit nachhaltig zu beseitigen.
„Mit dem Wohnungsaufsichtsgesetz soll Menschen in prekären Wohnsituationen geholfen werden. Hierzu wurden vom Gesetzgeber Mindestanforderungen und Mindestgrößen für Wohnraum definiert“, sagt Peter Mertens, Leiter des zuständigen Fachbereichs Finanzservice und städtisches Immobilien-/Flächenmanagement. Im Gesetz ist klar festgeschrieben, dass Wohnraum unter anderem hell, trocken und beheizbar sein muss und über funktionsfähige sanitäre Anlagen sowie ein gesundes Wohnumfeld verfügen muss. Seit Einführung des WAG im April 2014 sind neben der telefonischen Beratung 106 Fälle erfasst worden.
Hiervon wurden nach Intervention der Behörde rund 40 Prozent durch freiwillige Abhilfe der Vermieter erledigt. Rund 40 Prozent der Fälle waren nach Maßgabe des Gesetzes unbegründet oder durch Verhalten der Mieter ausgelöst. In 20 Prozent der Fälle wurde ein spezielles Tätigwerden anderer städtischer Fachbereiche wie Bauaufsicht, Umwelt oder Gesundheit nach sondergesetzlichen Bestimmungen notwendig. „Hier kommt der Wohnungsaufsicht eine Lotsenfunktion zu“, erklärt Mertens. Die Zahl der Fälle, in denen die Wohnungsaufsicht gegen drohende Verwahrlosung von Wohnraum vorgeht, ist in Krefeld im Vergleich zum Vorjahr um knapp 30 Prozent gestiegen. Bislang konnten die auftretenden Probleme in der Regel im Rahmen der freiwilligen Abhilfe durch Beratung und Begleitung der Vermieter durch die Wohnungsaufsicht behoben werden.
Jeder Mieter, also nicht nur Mieter von Sozialwohnungen, der Mängel an seiner Wohnung feststellt, kann sich an die Wohnungsaufsicht der Stadt wenden und eine Überprüfung der Wohnsituation beantragen. Die Tätigkeit der Wohnungsaufsicht ist für die Mieter kostenlos. Das „Team Wohnungsaufsicht“ sitzt an der Hansastraße 105 und ist telefonisch unter 02151/36 60 36 13 oder Mail an FB21@Krefeld.de zu erreichen.
Zurzeit wird das Gesetz im Auftrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung des Landes überprüft, um interkommunal Änderungs- oder Ergänzungsbedarf festzustellen. An der Erhebung wirkt das Team Wohnungsaufsicht der Krefelder Verwaltung mit. Weitere Informationen können dem Internetauftritt entnommen werden:
krefeld.de/de/finanzservice/ wohnungsaufsicht/