Zoll kontrolliert Krefelder Hotels und Gaststätten
Krefeld. 54 Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Krefeld haben am 09. und 10. November die Arbeitsverhältnisse im Hotel- und Gaststättengewerbe kontrolliert.
Die Kontrollen waren Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung mit dem Ziel, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung aufzudecken sowie die Einhaltung des Mindestlohnes von 8,84 Euro zu überprüfen.
Die Zöllner der Standorte Krefeld und Mönchengladbach suchten an zwei Tagen 61 Hotel- und Gastronomiebetriebe auf und führten 275 Personenbefragungen durch. Dabei stellten die Beamten 29 Verstöße gegen die Einhaltung des Mindestlohns und 21 Verstöße gegen Aufzeichnungspflichten fest. Zudem stießen die Zöllner auf Leistungsmissbrauch in neun Fällen, widerrechtliche Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung in fünf Fällen, Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz in zwei Fällen sowie Nichtanmeldung zur Sozialversicherung in sieben Fällen.
Dass die gesetzlichen Bestimmungen im Hotel- und Gaststättengewerbe nicht vollständig umgesetz werden, ist nach Angaben der Behörde eine Erkenntnis der Kontrollen. "Überwiegend werden trotz Verpflichtung keine Stundenaufzeichnungen vor Ort geführt", so der Pressesprecher des Hauptzollamtes Krefeld, Rainer Wanzke.