Awista droht Osterwind mit Klage
Betreiber der Mülldeponie verlangt bis Freitag unterschriebene Unterlassungserklärung von Erkrather Lokalpolitiker.
Erkrath. Der Streit über die Deponie Hubbelrath zwischen Bernhard Osterwind, Fraktionsvorsitzender der Wählervereinigung Bürger mit Umweltbewusstsein (BmU) im Erkrather Rat, und dem Betreiber der Deponie, der Düsseldorfer Awista, geht weiter.
Die Awista fordert Osterwind nun in einem Schreiben auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichen. Darin soll er sich verpflichten, ab sofort zu unterlassen, weiterhin zu behaupten und zu verbreiten: „in der Zentraldeponie wurde illegal Material entsorgt“. Sollte Osterwind die Erklärung nicht unterschreiben, will die Awista einen Anwalt einschalten und ihre Ansprüche gerichtlich klären lassen.
Bernhard Osterwind, BmU
Auslöser für die Auseinandersetzung war ein Interview mit Bernhard Osterwind Ende Dezember vergangenen Jahres. Darin hatte er behauptet: „Die Deponie ist undicht. Verschiedene Chemikalien, quer durchs Chemiebuch, werden aus dem Deponiekörper ausgewaschen. Die Deponie enthält nicht nur Bauschutt, sondern auch verschiedene Industrieabfälle und Schlacken. Auch illegal wurde auf der Deponie Material entsorgt.“ Die Awista reagierte mit scharfer Kritik und erklärte in einem Schreiben an Bernhard Osterwind, dass vor allem die Behauptung, es sei auch illegales Material gelagert worden, jeder Realität entbehre. Sollte Osterwind die Behauptungen wiederholen, sehe man sich gezwungen, „rechtliche Schritte zur Unterlassung derartiger Aussagen einzuleiten“. Doch Osterwind stand zu seinen Aussagen und wiederholte sie auch im Planungsausschuss Ende März öffentlich.
Zu dem nun erhaltenen neuen Schreiben der Awista erklärt Osterwind in einer vorläufigen Stellungnahme: „Die ursprünglich von Awista mit Androhung juristischer Konsequenzen für mich geforderte Unterlassung der Erklärung ’die Entsorgungssicherheit der Deponieklasse 2 in der Region ist bis 2018 gesichert’ wird gar nicht mehr thematisiert“. Auch aus seinem Satz „Verschiedenste Chemikalien, quer durchs Chemiebuch, werden aus dem Deponiekörper ausgewaschen“ würden keine weiteren juristischen Konsequenzen gezogen.
Bliebe allein eine Unterlassungserklärung wegen der angeblich illegal entsorgten Materialien auf der Hubbelrather Deponie. Er, Osterwind, müsse nun überlegen, ob die Formulierung, sorgfältig im Präteritum verfasst, auch vor dem Auge der Justiz Bestand haben werde. „Bekanntermaßen ist der Sprachgebrauch vor Gericht gerne mal ein anderer als nach verständiger allgemeiner Auffassung.“Bis zum 26. Februar, das ist Freitag, hat die Awista Osterwind eine Frist gesetzt. Bis dahin soll die unterschriebene Unterlassungserklärung bei der Awista eingegangen sein. Sollte dies nicht der Fall sein, werde die Awista einen Anwalt eingeschalten.