Nachhaltige Stadtentwicklung Neanderhöhe: Ab dem 27. Juli wird plakatiert

Erkrath · Noch zwei Monate bis zum Bürgerentscheid. Mit Plakaten, Flugblättern und Karten sollen die Erkrather zur Abstimmung motiviert werden: Erbbaurecht für das neue Gewerbegebiet oder nicht?

Philipp Kloevekorn, Elmar Stertenbrink und Sabine Börner (v.l.) mit Plakaten zum Bürgerentscheid.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Die Druckerei hat die Plakate und Karten bereits geliefert, für die Flugblätter laufen private Drucker heiß und die Termine für die Verteilung der Infomaterialien in den drei Stadtteilen stehen auch schon fest: Ab dem 27. Juli wird plakatiert und ab dem 16. August wird es auf den Märkten Informationsstände zum Thema Erbbaurecht für die Neanderhöhe geben.

Ob die Stadt die Grundstücke des neuen Hochdahler Gewerbegebiets verkaufen oder doch besser verpachten sollte, um Eigentümerin zu bleiben, ist Gegenstand eines Bürgerentscheids am 15. September in Erkrath. Für die drei Erkrather, die den Entscheid gegen den Widerstand von Verwaltung und einer Ratsmehrheit aus CDU und SPD vor Gericht erstritten haben und Mitbürger nun für das Thema gewinnen wollen, ist dieses Datum der Höhepunkt ihrer langjährigen Bemühungen pro Erbbaurecht: Elmar Sterntenbrink, Sabine Börner und Philipp Kloevekorn sind nach wie vor der festen Überzeugung, dass das Erbbauprinzip ein Segen für Stadt und Bürger wäre, weil es zu nachhaltigem Umgang mit der begrenzten Ressource Boden führe.

Die Hintergründe erklären sie in einem kurzen Video auf der Internetseite der Naturschutzgemeinschaft (NSG) Neandertal. Wenn schon die weitere Bebauung der Neanderhöhe nicht verhindert werden könne, dann jedoch wenigstens, dass nicht immer wieder neue Fläche versiegelt werde, heißt es in dem Video. Mit Erbbaurecht wäre dies machbar – denn wenn die Stadt die Flächen nicht verkaufe, sondern per Erbbaurecht über einen begrenzten, verlängerbaren Zeitraum vergebe, blieben die Grundstücke immer im Eigentum der Stadt.

Wenn die pachtende Firma dann wegziehe oder nicht mehr produziere, könne die Stadt trotzdem weiter mit den Grundstücken arbeiten, sie neu vergeben und jahrelange Leerstände (wie beim ehemaligen Möbelhaus Flamme in Unterfeldhaus) verhindern. So müssten nicht immer neue Wiesen und Felder zugebaut werden, weil Platz für Gewerbe angeboten werden soll. Erbbaurecht sei nachhaltig wie auch wirtschaftlich, denn es werde ja regelmäßig Erbpacht an die Stadtkasse gezahlt, vermittelt das Video, ebenso wie diese Botschaft: Das mit dem Erbbaurecht machen schon viel mehr Städte und Gemeinden, als man meine, und die Kirche praktiziere dies für den Wohnungsbau auf ihren Grundstücken bereits seit 2000 Jahren.

Erbbaurechte werden nach wie vor überwiegend zur Wohnnutzung vergeben, doch das Modell setze sich zunehmend bei der Gewerbeflächenbereitstellung in den Kommunen der Region durch, heißt es zum Beispiel von der Wirtschaftsförderung der Stadt Dormagen. Sie veräußert ihre Gewerbeflächen meist ausschließlich im Erbbaurecht, über einen Zeitraum von 30 Jahren mit der Option auf Verlängerung um weitere 60 Jahre. Der Erbbauzins beträgt in der Regel fünf Prozent auf Basis des Quadratmeterpreises für das jeweilige Grundstück.

Die Stadt profitiere von Grundstücken mit Erbbaurecht, durch Erhaltung des kommunalen Grundvermögens und gesicherte, planbare, regelmäßiger Einnahmen. Hohe einmalige Einnahmen aus Veräußerungen von Grundstücken fallen zwar weg, dafür bleibt die langfristige Entwicklungshoheit in den Händen der Stadt. Auch der Pächter hat Vorteile, etwa reduzierte Gesamtkosten, da der Kauf des Grundstückes entfällt, was einen Liquiditätsvorteil bringt. Zum anderen ergeben sich steuerliche Vorteile, da Erbbauzinsen im Gegensatz zu den Kosten für einen Grundstückskauf vollständig steuerlich absetzbar sind.

Von all dem solle Erkrath endlich auch profitieren, und am besten gleich alle anderen Städte im Kreis mit ins Boot holen, sagen Elmar Stertenbrink, Sabine Börner und Philipp Kloevekorn. CDU und SPD befürchten hingegen, das Erbpacht-Modell können Investoren abschrecken, sie hielten in der Regel nicht viel davon. Das letzte Wort in der Sache haben Erkrather beim Bürgerentscheid – vorausgesetzt, die nötige Wahlbeteiligung von 20 Prozent wird erreicht.