Hochdahl Für ehemalige Fernwärmekunden gibt es Geld zurück

Erkrath · Die Wählergemeinschaft BmU hatte die Landeskartellbehörde auf überhöhte Preise aufmerksam gemacht. Diese hat mit Eon eine Rückzahlung vereinbart.

Die Fernwärmeverteilerstation eines Heizkraftwerks.

Foto: dpa/Marijan Murat

(Red) Nach Informationen der unabhängigen Wählergemeinschaft BmU können Hochdahler, die zwischen 2017 und 2019 Fernwärme-Kunden waren, aber dies 2022 nicht mehr sind, eine teilweise Rückerstattung ihrer damals gezahlten Rechnungen beantragen. Die BmU schätzt, dass einige Rückerstattungen kaum den Wert einer Briefmarke erreichen, während sie bei großen Häusern oder einem hohen Verbrauch je nach Baujahr eine Größenordnung von 300 Euro erreichen könnten.

Die BmU hatte die Landeskartellbehörde auf die überhöhten Preise in Hochdahl aufmerksam gemacht. Diese hat mit Eon eine Rückzahlung vereinbart, die jedoch sehr gering ausfällt und 2022 mit den Bestandskunden verrechnet wurde, teilt die BmU mit. Im Februar dieses Jahres hat die Landeskartellbehörde demnach unter dem Aktenzeichen 77-04 E (16/20) an die BmU geschrieben: „Auch ehemalige Kunden von Eon oder deren Rechtsnachfolgern, die zwischen 2017 und 2019 ein Lieferverhältnis hatten, können eine Rückerstattung erhalten, wenn sie ihre Ansprüche unter Angabe ihrer ehemaligen Kundennummer bei Eon geltend machen. Aufgrund fehlender aktueller Daten der ehemaligen Kunden wurde von Eon keine aktive Information durchgeführt.“

Bernhard Osterwind findet es erstaunlich, dass die Daten der Altkunden nicht übernommen wurden. „Ich glaube auch kaum, dass ein ehemaliger Kunde oder Kundin (und erst recht nicht ggf. seine Erben) von sich aus aktiv eine Rückerstattung einfordert. Aber wir wollen zumindest darauf aufmerksam machen.“ Die von der BmU erkämpften Rückerstattungen an die Kunden belaufen sich insgesamt auf zirka 164 500 Euro für die Jahre 2017 bis 2019 im Versorgungsgebiet Erkrath-Hochdahl.

Unabhängig davon können Kunden, die damals dem Rat der BmU gefolgt sind und die Preise nicht akzeptiert haben und die Zahlung nur unter Vorbehalt geleistet haben, abhängig vom Ergebnis der laufenden Feststellungsklage möglicherweise weitere Rückerstattungsansprüche prüfen. Man sollte jedoch bedenken, dass die Preise damals niedrig waren und nicht mit den Preisen von 2021 und 2022 vergleichbar sind, so die BmU.

Den Rückerstattungsanspruch hat die BmU an Beispielen durchgerechnet. Die Musterwohnungen haben eine Wohnfläche von 60 Quadratmetern (angenommener Jahresverbrauch 9000 kWh), 120 qm (Jahresverbrauch 18 000 kWh) und 180 qm (Jahresverbrauch 27 000 kWh). Die Rückerstattungen ergeben sich aus dem Bescheid der Landeskartellbehörde an die BmU mit dem Aktenzeichen 77-04 E (16/20) wie folgt: Preissystem Einfamilienhaus 1 (Veräußerung des Grundstücks vor dem 1.8.1977).

Rückerstattung für 2018: 0,26 Euro/MWh und 2019: 0,52 Euro/MWh: 60 qm 26 Cent, 120 qm 52 Cent, 180 qm 77 Cent Erstattung im Musterfall.

Preissystem Einfamilienhaus 2 (Veräußerung des Grundstücks nach dem 1.8.1977), Rückerstattung für 2017: 0,88 Euro/MWh, 2018: 5,06 Euro/MWh, 2019: 5,00 Euro/MWh: 60 qm 98,46 Euro, 120 qm 196,92 Euro, 180 qm 295,38 Euro Erstattung im Musterfall. Im Wahltarif Einfamilienhaus gibt es keine Rückerstattung. Preissystem Mehrfamilienhäuser: Rückerstattung für 2018 1,47 Euro/MWh, für 2019 1,60 Euro/MWh: 60 qm 27,63 Euro, 120 qm 55,26 Euro Erstattung im Musterfall.

Tipp der BmU: Wer etwas unternehmen möchte, sollte mit der Verbraucherzentrale sprechen oder einen Termin per E-Mail an bmu@bmu-erkrath.de vereinbaren. Die BmU-Geschäftsstelle bietet für Samstag, 23. März, von 10 bis 12 Uhr eine offene Sprechstunde an.

(RP)