Prozess: Stadt verliert Grabstein-Streit
Rentnerin siegt im Prozess. Antrag auf Genehmigung des Steins muss neu bearbeitet werden.
Erkrath. Eigentlich wollte der Ehemann von Lydia F. (79) in seiner Heimat Schlesien begraben werden. Doch die Rentnerin konnte ihn davon überzeugen, diesen Wunsch aufzugeben. „Dafür bekommst du einen besonders schönen Grabstein“, versprach sie dem 79-Jährigen, bevor er am 5. Januar 2010 verstarb.
Der Grabstein stand auch für ein paar Wochen auf dem Friedhof am Höhenweg. Doch die Stadt ließ in wieder entfernen, weil er angeblich gegen die Friedhofssatzung verstößt. Lydia F. zog vor das Düsseldorfer Verwaltungsgericht — und gewann.
80 Zentimeter hoch, 80 Zentimeter breit und sechs Zentimeter dick ist der Grabstein, den die Rentnerin auf Grab 24 im Feld 15 aufstellen ließ. Wie sie erklärte, habe ihr ein Friedhofs-Mitarbeiter auch die entsprechende Genehmigung erteilt.
Im Mai 2011 stellte die Stadt dann fest, dass auf dem Grab ein Stein steht, der dort so nicht sein dürfe. Lydia F. bekam zunächst eine Frist, um den Stein selbst zu entfernen. Als sie dieser Aufforderung nicht nachkam, räumte die Stadt ihn im Juli vergangenen Jahres dann selbst weg und lagerte ihn ein.
Begründet wurde dies damit, dass der Stein zu groß und zu dünn sei. Denn auf einem Reihengrab dürfen laut Friedhofssatzung nur Steine aufgestellt werden, die höchstens 60 Zentimeter breit sind. Sonst werde der Abstand zwischen den Gräbern zu klein, um die Hecken schneiden zu können. Außerdem sei der Stein nur sechs Zentimeter dünn — vorgeschrieben sind aber mindestens zwölf Zentimeter, damit die Standfestigkeit gesichert ist.
Damit gab sich Lydia F. aber nicht zufrieden. Denn genau gegenüber des Grabes ihres Mannes befindet sich ein Grab mit einem Stein, der genau so groß ist wie der für ihren Mann. Für den hat die Stadt eine Ausnahmegenehmigung wegen der „besonderen Umstände“ erteilt.
Denn der Verstorbene habe sich genau diesen Stein vor seinem Tod gewünscht. Ein Steinmetz habe zudem ein Gutachten erstellt, dass der Stein standfest ist, und die Verwalter der Nachbar-Gräber hatten ihre Zustimmung gegeben.
Lydia F. kann die Zustimmung ihrer Nachbarn nicht einholen, weil das Grab nebenan bisher nicht belegt ist. Dafür hatte sie den Stein aber mit einer Bodenverankerung sichern lassen. Doch die war der Stadt angeblich nicht solide genug.
Das Gericht kritisierte, dass die Stadt Lydia F. keine Chance gegeben hat, das nachzubessern. Bemängelt wurde auch, dass es in der Friedhofssatzung keine klaren Regeln gebe, unter welchen Umständen Ausnahmen gemacht werden können. Und wenn keine Nachbarn da sind, sei es durchaus zuzumuten, dass ein 80 Zentimeter breiter Stein aufgestellt werde. „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“, so der Richter.
Darum sei die Ablehnung des Antrags „ermessens-fehlerhaft“ gewesen. Die Stadt muss den Bescheid zurücknehmen und neu bearbeiten. Wann Lydia F. den Stein wieder aufstellen darf, steht allerdings noch nicht fest. Bei der Stadtverwaltung in Erkrath war am Montag in dieser Angelegenheit niemand zu erreichen.