Die Verwaltung des städtischen Parkfriedhofs hatte der 79-Jährigen eine Ausnahmegenehmigung für den Stein auf dem Grab verweigert und ihn schließlich sogar entfernt. Einige Meter weiter steht allerdings ein fast identischer Stein - mit Ausnahmegenehmigung.
Die Verwaltungsrichter gaben der Stadt am Montag auf, erneut über die Genehmigung zu entscheiden. Dabei muss die Stadt prüfen, ob der Stein tatsächlich sicher steht.