Rätsel um Daniels Tod scheint unlösbar
Das Gericht erwägt bereits die Abschwächung der Anklage gegen Mutter und Ex-Freund.
Erkrath/Wuppertal. Der Tod des kleinen Daniel könnte unaufgeklärt bleiben. Die 5. Strafkammer am Landgericht Wuppertal bereitete am Montag vor, die Vorwürfe abzuschwächen, die gegen die Mutter des 2010 gestorbenen Zweijährigen und deren damaligen Freund erhoben werden.
Der Junge war nach massiven Misshandlungen an Verbrühungen und inneren Blutungen gestorben. Laut Anklage soll der damalige Freund (24) der 32-jährigen Mutter für die Verletzungen verantwortlich sein. Das Versäumnis der Mutter soll darin bestehen, Daniel nicht rechtzeitig zum Arzt gebracht zu haben.
Die Anspannungen der bisher acht Verhandlungstage zeigen sich in den tiefen Augenringen der Angeklagten. Dutzende Zeugen haben ausgesagt. Es ist schwer vorstellbar, dass es noch jemandem im Hochdahler Umfeld der Familie gibt, der nicht zu den Lebensumständen und den Eigenarten der Angeklagten befragt wurde.
Psychiater Dr. Philipp Martin zählt dem Gericht alle Personen aus Daniels Leben auf: „Wenn nicht ein Unbekannter hinzukommt, dann ist in diesem Kreis die Person zu finden, die Daniel misshandelt hat“, sagt der Gutachter. Möglicherweise sei eine Gewalthandlung gegen das Kind eskaliert. Bei beiden Angeklagten verneint er eine psychische Erkrankung oder Persönlichkeitsstörung.
Die Mutter habe Angst vor dem Jugendamt gehabt und einen Hang dazu, Unbequemes nicht zu akzeptieren. Der junge Mann zeige Kindern gegenüber ein unreifes Verhalten und präsentiere ein rein positives Bild von sich. Beides auffällig, aber „nicht krankheitswertig“.
Das Gericht erklärt, dass eine Misshandlung Schutzbefohlener vorliegen könne. „Was? Bei beiden?“, ruft Staatsanwältin Friedel Heuermann dazwischen — der Vorsitzende Richter bestätigt dies. Möglicherweise können für diesen Vorwurf frühere Erklärungen der Angeklagten als Geständnis gewertet werden. Die Mutter hatte gesagt, aus Angst vor dem Jugendamt ihren Sohn mit Hausmitteln behandelt zu haben. Der gelernte Werkzeugmacher hatte zugegeben, er habe Daniel geschlagen.
Sollte der Hauptangeklagte freigesprochen werden, müsste er für die bisher zehn Monate dauernde Untersuchungshaft entschädigt werden. Der Prozess wird fortgesetzt.