Wandel am Wimmersberg lässt noch auf sich warten
Die Vorschläge von Grundstückseigentümern am Wimmersberg, leerstehende Immobilien in Wohnbebauung umzuwandeln, stößt bei der Stadt auf Zustimmung. Dennoch tritt die Verwaltung auf die Bremse.
Erkrath. Wohnungen statt Gewerbe und leerstehender Immobilien. Mit einem Wandel am Wimmersberg kann sich nicht nur ein Teil der Politik, sondern auch die Verwaltung anfreunden. Doch so schnell, wie es die dortigen Grundstückseigentümer und auch die FDP wohl wünschen, wird sich der Wandel nicht vollziehen.
Ende des vergangenen Jahres hatte die FDP ihren Antrag auf ein Planänderungsverfahren gestellt. Jetzt wird der Antrag am Dienstag, 26. Januar, ab 17 Uhr im Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr beraten. Und die Verwaltung hat dazu eine dreiseitige Vorlage erarbeitet, in der sie beschreibt, warum die Umnutzung der derzeit gewerblichen Flächen ein aufwändiges Projekt werden wird. Es seien intensive Abstimmungs und Vorplanungen notwendig. Erst dann sei die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens möglich und erforderlich.
Folgende Punkte sind nach Meinung der Verwaltung zu klären: Der derzeitige Bebauungsplan ist erst am 18. Dezember 2014 in Kraft getreten. Darin wurden unter anderem neben den Festsetzungen zum Einzelhandel schallschutzrechtliche Regelungen überarbeitet. „Eine Änderung oder Überarbeitung des Bebauungsplanes in wesentlichen Punkten ist aus Gründen des Schadensersatzes innerhalb von sieben Jahren nur möglich, sofern alle Eigentümer eine Überplanung auch mittragen“, heißt es in der Vorlage.
Geklärt werden muss, ob das Gebiet künftig aus Mischnutzung bestehen — Wohnen und Gewerbe — oder als reines Wohngebiet ausgewiesen werden soll.
Nach Angaben der Verwaltung seien derzeit nicht alle Eigentümer bereit, ihre Gewerbeimmobilien aufzugeben. Deshalb müsse überlegt werden, wie mit den länger verbleibenden gewerblichen Nutzern umzugehen sei.
Planstraße: Damit ist die mögliche Verlängerung der Hochdahler Straße zwischen Kreuzstraße und Schlüterstraße gemeint. Allerdings wäre ein solches Vorhaben aufgrund der topografischen Verhältnissemit hohen Kosten verbunden .
Innerhalb des Plangebiets sind mehrere Altlastenflächen, die nach Angaben der Stadt noch nicht saniert sind. Geprüft werden muss, aus sich daraus Einschränkungen für die Wohnbebauung ergeben.
Lärmbelastung Schalltechnische Prüfungen müssten zeigen, ob sich das Gebiet wirklich zum Wohnen eigne oder auch eine Mischnutzung möglich wäre. Eine Lärmquelle ist die angrenzende Bahntrasse.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Durchführung eines Wettbewerbsverfahren unabdingbar, um die städtebaulichen Qualitäten zu sichern. Schließlich handele es sich am Wimmersberg um eine wichtige Entwicklungsfläche.