Ab Mitte März starten die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen, auch das in Hilden, mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2024. Die Abgabe der Steuererklärung war noch nie so einfach und flexibel, sagt Jennifer Böhm, stellvertretende Leiterin des Finanzamtes Hilden: Auf der digitalen Plattform unter www.elster.de können Bürger ihre Steuerangelegenheiten komplett online erledigen.
„Die digitale Steuererklärung spart Zeit und macht den Prozess effizienter. Viele Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen oder Krankenversicherungsbeiträge, sind bereits vorausgefüllt und können einfach übernommen werden. Das erleichtert die Eingabe und minimiert Fehlerquellen“, erklärt Böhm. „Außerdem bietet Elster die Möglichkeit, Steuerbescheide digital zu empfangen – das verkürzt die Wartezeit auf die Post.“
Und schließlich könne der Bescheid gute Nachrichten bringen. Denn die Bürger könnten von einer Reihe von steuerlichen Anpassungen profitieren.
Erhöhung des Grundfreibetrags
Der Grundfreibetrag steigt um 876 Euro auf 11.784 Euro pro Person, also auf 23.568 Euro bei einer Zusammenveranlagung. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei.
Unterstützung für Eltern
Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes steigt in diesem Jahr auf insgesamt 4.770 Euro für jedes Elternteil, also auf 9.540 Euro bei einer Zusammenveranlagung. Wichtig: Um diese steuerlichen Begünstigungen zu erhalten, ist die persönliche Identifikationsnummer des Kindes auf der Anlage Kind anzugeben. Diese wird vom Bundeszentralamt für Steuern per Post zugestellt. Wer die Identifikationsnummer verlegt oder verloren hat, kann sie auf der Webseite des Bundeszentralamts für Steuern erfragen.
Entlastung für ehrenamtlich tätige Menschen
Einnahmen, zum Beispiel aus der Tätigkeit als Übungsleiter in einem gemeinnützigen Verein oder aus einer Lehr-/Vortragstätigkeit an Volkshochschulen, sind bis zu einem Betrag von 3.000 € jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei. Für Einnahmen aus einer anderen ehrenamtlichen Tätigkeit (zum Beispiel als Bürokraft oder Platzwart in einem gemeinnützigen Verein), die als Vergütung oder pauschale Erstattung für entstandene Aufwendungen gezahlt werden, fallen bis zur Höhe von 840 € jährlich keine Steuern oder Sozialabgaben an.
Tipps für eine reibungslose Steuererklärung
Nutzen Sie die Funktion der „vorausgefüllten Steuererklärung“: Damit werden relevante Daten automatisch übernommen. Elster prüft zudem die fertige Steuererklärung auf Eingabefehler. Das vermeidet Nachfragen und könne die Bearbeitung der Steuererklärung beschleunigen. Belege müssen nicht eingereicht werden. Dies muss nur auf Anfrage des Finanzamtes erfolgen und geht dann digital über Elster. „Bitte reichen Sie immer Kopien ein und behalten Sie die Originale sicher bei sich“, empfiehlt Jennifer Böhm.
Weitere Informationen unter www.finanzamt.nrw.de Dort kann auch eine Nachricht geschickt oder ein persönlichen Termin bei uns gebucht werden“, so Böhm.