Gerichtsurteil gegen Haaner Acht Monate Haft auf Bewährung wegen Angriffs auf Kameramann

Haan/Wuppertal · Der 33-jährige Haaner wurde wegen Körperverletzung außerdem zu 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Vor dem Wuppertaler Amtsgericht wurde der Fall verhandelt.

Foto: picture alliance / dpa/Caroline Seidel

Im Frühjahr war der Prozess wegen der Attacke auf ein SAT.1-Team noch kurz vor der Urteilsverkündung geplatzt. Die Sache musste erneut aufgerollt werden, nun gibt es ein Urteil: Ein 33-jähriger Haaner wurde wegen Körperverletzung zu acht Monaten Haft auf Bewährung und 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Gegen den 34-Jährigen Mitangeklagten aus Gelsenkirchen verhängte der Amtsrichter eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung und eine Geldauflage von 1000 Euro.

Das Gericht hat zudem festgestellt, dass die Angeklagten zur Zahlung von Schmerzensgeld und zum Ersatz der materiellen Schäden an den Kameramann verpflichtet sind, die Höhe müsse in einem Zivilverfahren geklärt werden. Die Angeklagten haben nach der Urteilsverkündung noch im Gerichtssaal Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Im Oktober 2018 kam es zu dem Übergriff auf den Kameramann

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Haaner und dem Mitangeklagten vorgeworfen, im Oktober 2018 auf dem Gelände eines Wuppertaler Autohauses auf den Kameramann eines SAT.1-Teams eingetreten und geschlagen zu haben. In der Anklageschrift war zu lesen, dass die beiden Männer das Opfer noch getreten haben sollen, als der Mann schon am Boden lag.

Die Verteidiger hatten ein Video der Überwachungskamera des Autohauses vorgelegt, auf dessen Gelände das Recherche-Team damals hatte drehen wollen. Darauf ist deutlich zu sehen, wie zwei Männer den Kameramann auf ein Auto schubsen. Dann zerren sie an dem Mann und an der Kamera herum. Das schwere Gerät ist mit einer Metallstange und einem Gurt an seinem Körper fixiert. Mit der Hand in einer Schlaufe hatte der mittlerweile 50-Jährige die Kamera auf seiner Schulter gehalten.

Auf dem Video sieht man, dass der Mann inmitten der Rangelei irgendwann auf dem Boden liegt. Dass er auch dann noch getreten wird, sieht man nicht. Gegen die SAT.1-Redakteurin, die als Zeugin im ersten Prozess noch das Gegenteil behauptet hatte, hat die Staatsanwaltschaft mittlerweile Ermittlungen wegen des Verdachts einer Falschaussage eingeleitet.

Auch der Kameramann konnte sich bei seiner Videovernehmung während des Verfahrens nicht mehr erinnern, ob er – am Boden liegend – getreten worden sei. Er sei benommen gewesen und später mit einer gebrochenen Hand und Prellungen von Rettungskräften in eine Klinik gebracht worden. Seit vier Jahren ist der 50-Jährige wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung nicht mehr arbeitsfähig.

Die Verteidiger hielten den Kameramann für einen Simulanten und die ebenfalls aufgezeichneten, lautstarken Hilferufe der SAT.1-Redakteurin für eine Inszenierung. Dass ihre Mandanten nicht Täter, sondern vielmehr Opfer seien: Mit dieser Behauptung hatten die Verteidiger zu einer zuweilen aufgeheizten Atmosphäre im Saal beigetragen.

(magu)