Bandenhehlerei-Prozess am Landgericht Wuppertal Autokäufer fiel „aus allen Wolken“

Haan/Solingen · Im Prozess wegen Bandenhehlerei mit Luxuskarossen sagte am Dienstag ein Zeuge aus, der eines der gestohlenen Autos gekauft hatte.

Am Landgericht in Wuppertal fand am Dienstag bereits der zweite Verhandlungstag im Bandenhehlerei-Prozess statt.

Foto: dpa/Bernd Thissen

(magu) Am Wuppertaler Landgericht auf der Anklagebank: Zwei Solinger (29, 32), ein Haaner (39) und ein Mitangeklagter aus Kassel (31) Die vier Männer sollen gewerbsmäßig mit gestohlenen, betrügerisch erlangten oder unterschlagenen Fahrzeugen gehandelt haben (wir berichteten).

Dafür sollen sie und weitere, ebenfalls strafrechtlich verfolgte, Mittäter über Scheinfirmen hochpreisige Fahrzeuge – darunter Modelle wie Audi Q7, Daimler Benz  CLS 450 und Audi S5 – angemietet oder geleast haben. Die Fahrzeugmieten oder Leasingraten sollen sie zunächst für einen gewissen Zeitraum gezahlt haben, um eine Fahndung nach den Fahrzeugen zu verhindern.

Einer der Angeklagten soll als „Kopf“ der Bande aufgetreten sein und zwei der Mittäter für die Fahrzeugbeschaffung und den späteren Fahrzeugverkauf eingesetzt haben. Ein weiterer Mittäter soll für die Fälschung der Fahrzeugpapiere zuständig gewesen sein, die Blanko-Fahrzeugpapiere sollen zuvor aus Straßenverkehrsämtern gestohlen worden sein.

Am zweiten Verhandlungstag hat nun ein Zeuge ausgesagt, der im März 2020 eines der Autos gekauft hatte. Der 32-Jährige aus Düren hatte den schwarzen Audi Sportback auf einem bekannten Internetportal gesehen und per Email Kontakt zum Verkäufer aufgenommen. Der Wagen sei dort für knapp 49 000 Euro angeboten worden. Um sicherzugehen, dass der Audi nicht gestohlen sei, habe er vorher sogar noch bei der Polizei angerufen und die Fahrgestellnummer durchgegeben. Dort sei ihm gesagt worden, es sei alles in Ordnung mit dem Fahrzeug.

Den Kontakt zum Verkäufer habe er später per Whatsapp weitergeführt, man habe sich für die Übergabe in Delmenhorst getroffen. „Mit Probefahrt war das alles in 45 Minuten erledigt“, erinnert sich der Zeuge nun vor Gericht an die Kaufabwicklung. Er habe den Wagen bar bezahlt, die Fahrzeugpapiere seien ihm noch im Auto übergeben worden. Als vorheriger Eigentümer sei eine Firma eingetragen gewesen. Der Verkäufer habe ihm gesagt, dass sich die Firma im Besitz seines Vaters befinde. Zwei Tage später sei fiel der Käufer dann beim Straßenverkehrsamt nach eigenen Worten „aus allen Wolken“: Statt einer Anmeldung für den Audi, sei der dort sofort beschlagnahmt worden. Die Papiere habe der Mann zur Polizei bringen müssen, dort sei der Wagen für die Ermittlungen sichergestellt worden. Zwei Jahre habe er dann nichts mehr gehört, bis sich irgendwann die Staatsanwaltschaft bei ihm gemeldet habe und er das Auto habe abholen können. Er habe den Audi dann ohne finanziellen Verlust verkauft, so der Zeuge.

Drei der vier Angeklagten haben bereits Teilgeständnisse abgelegt. Deren Verteidiger wollten nun von der Staatsanwaltschaft wissen, mit welchen Strafen ihre Mandanten zu rechnen haben. Vom Staatsanwalt war dazu zu hören, dass sich das geforderte Strafmaß für diese Angeklagten zwischen 22 Monaten und drei Jahren und sechs Monaten bewegen werde. Der vierte Angeklagte hatte sich zu den ihm vorgeworfenen Taten nicht eingelassen.

(mag)