Bäckerei Look: Die Stadt besteht auf Wiederaufbau

Der Eigentümer muss jetzt einen neuen Bauantrag stellen.

Foto: cis

Hilden. Viele Hildener trauten ihren Augen kaum, als sie das Ergebnis der Abrissarbeiten sahen: Die Fassade der ehemaligen Bäckerei Look an der Schwanenstraße wurde Mitte Juli zu großen Teilen niedergelegt, am Ende stand nur noch das Erdgeschoss. Erstaunen auch bei Karin Herzfeld, Sachgebietsleiterin Bauaufsicht und zuständig für Denkmalschutz bei der Stadt Hilden: „So ist der Abbruch mit der Bauaufsicht und dem Denkmalschutz nicht abgestimmt“, erklärte sie.

Jetzt stellt die Stadt nochmals klar: Die Vorderhaus-Fassade sei entgegen der Abriss- und Neubaugenehmigung vollständig abgerissen worden. Nur die Giebelwand zum Nachbargebäude steht noch. Vorgabe der Stadt war, dass die Kubatur, also Form und Gestalt des Gebäudes, erhalten bleiben. „Diese Auflage hat der Eigentümer eindeutig nicht erfüllt“, erklärt Norbert Danscheidt, Erster Beigeordneter der Stadt Hilden. Damit verliere die Genehmigung des Neubaus ihre Gültigkeit. „Bevor weitergebaut wird, muss der Investor seine Planung deshalb überarbeiten und einen neuen Antrag stellen.“ Über diesen entscheide anschließend die städtische Bauaufsicht.

Davon unabhängig sei der Bauherr verpflichtet, die letzte noch stehende Wand abzustützen. Diese Maßnahme werde in Kürze beendet sein. Sowohl die Absicherungsmaßnahmen als auch der neue Antrag kosten den Eigentümer Zeit und Geld. „Dafür trägt er selbst die Verantwortung“, erklärt Danscheidt.

Oberstes Ziel der Stadt sei es, die Ensemblewirkung im Altstadtkern zu erhalten. Der Eigentümer müsse das Vorderhaus wieder aufbauen und fehlende Wände durch neues Mauerwerk ersetzen. Eine Fassade mit Außendämmung komme für die Stadt nicht in Frage. arue