Gericht fällt Urteil Bewährungsstrafe für Haaner wegen Bandenhehlerei

Haan/Wuppertal · Der 39-Jährige und seine Komplizen hatten mit gestohlenen oder unterschlagenen Fahrzeugen gehandelt.

Die Schwebebahnstation „Landgericht“ vor dem Justizzentrum.

Foto: dpa/Oliver Berg

(magu) Im Prozess wegen Bandenhehlerei hat das Gericht jetzt sein Urteil verkündet: Ein Angeklagter (39) aus Haan wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Auch ein Mittäter kam mit Bewährung davon. Der Hauptangeklagte muss für fünf Jahre und sechs Monate in Haft. Ein vierter Angeklagter erhielt wegen versuchter Schutzgelderpressung eine Bewährungsstrafe von einem Jahr.

Die Männer hatten mit gestohlenen, betrügerisch erlangten oder unterschlagenen Fahrzeugen gehandelt. Dafür haben sie und weitere, ebenfalls strafrechtlich verfolgte Mittäter über Scheinfirmen hochpreisige Fahrzeuge – darunter Modelle wie Audi Q7, Daimler Benz CLS 450 und Audi S5 – - angemietet oder geleast. Die Fahrzeugmieten oder Leasingraten wurden zunächst für einen gewissen Zeitraum gezahlt, um eine Fahndung nach den Fahrzeugen zu verhindern. Einer der Angeklagten soll als „Kopf“ der Bande aufgetreten sein und Mittäter für die Fahrzeugbeschaffung und den späteren Verkauf eingesetzt haben. Ein weiterer Mittäter soll für die Fälschung der Fahrzeugpapiere zuständig gewesen sein, die Blanko-Papiere waren zuvor aus Straßenverkehrsämtern gestohlen worden.

Im Prozess war ein Zeuge gehört worden, der im März 2020 eines der Autos gekauft hatte. Der 32-Jährige aus Düren hatte den schwarzen Audi Sportback auf einem bekannten Verkaufsportal im Internet gesehen und per E-Mail Kontakt zum Verkäufer aufgenommen. Der Wagen sei dort für knapp 49.000 Euro angeboten worden. Um sicherzugehen, dass der Audi nicht gestohlen sei, habe er vorher sogar noch bei der Polizei angerufen und die Fahrgestellnummer durchgegeben. Dort sei ihm gesagt worden, es sei alles in Ordnung mit dem Fahrzeug.

Den Kontakt zum Verkäufer habe er später per Whatsapp weitergeführt, man habe sich für die Übergabe in Delmenhorst getroffen. „Mit Probefahrt war das alles in 45 Minuten erledigt“, erinnerte sich der Zeuge vor Gericht an die Kaufabwicklung. Er habe den Wagen bar bezahlt, die Fahrzeugpapiere seien ihm noch im Auto übergeben worden. Als vorheriger Eigentümer sei eine Firma eingetragen gewesen.

Zwei Tage später sei er dann beim Straßenverkehrsamt „aus allen Wolken gefallen“: Statt den Audi anzumelden, habe er mitansehen müssen, wie er dort sofort beschlagnahmt worden sei. Die Papiere habe er zur Polizei bringen müssen, dort sei der Wagen für die Ermittlungen sichergestellt worden. Zwei Jahre habe er dann nichts mehr gehört, bis sich irgendwann die Staatsanwaltschaft bei ihm gemeldet habe und er das Auto habe abholen können.

Im Vorfeld des Prozesses hatte es im Dezember 2022 in Haan und neun weiteren Orten eine über Monate geplante Razzia gegeben. Dabei wurden unter anderem Mobiltelefone, elektronische Speichermedien und Unterlagen über die Beschaffung, den Transport sowie den Verkauf der Nobelkarossen beschlagnahmt.

(magu)