Trauriger Vorfall im Stadtwald Trächtiges Reh zu Tode gehetzt

Hilden · Die trächtige Ricke erlitt einen Genickbruch. Vom Hund und seinem Halter fehlt jede Spur. Ähnliche Fälle häufen sich in letzter Zeit, beklagt der Hegering.

Das von einem Hund gehetzte Reh brach sich das Genick .

Foto: Hegering Hilden

(tg) Allen Appellen zum Trotz verhalten sich viele Hundehalter falsch, wenn sie mit ihren Tieren in der freien Natur Gassi gehen. Die traurige Folge: Bereits zum dritten Mal in diesem Jahr ist auf Hildener Gebiet ein Reh durch einen Hund zu Tode gekommen. Gerade in der aktuellen Brut- und Setzzeit sind Wildtiere besonders schutzbedürftig – und besonders verletzlich.

Der erneute Fall hat sich am 1. Mai zugetragen. Laut Björn Möller vom Hegering hörte ein Anwohner im Bereich der Straße „An der Bibelskirch“ am Rande des Stadtwalds einen bellenden Hund durchs Gelände rennen und alarmierte einen benachbarten Landwirt. Dieser fand kurz darauf ein wahrscheinlich zu Tode gehetzte Reh mit einem Genickbruch, jedoch ohne Bissspuren auf. Besonders tragisch: Die tote Ricke war mit zwei Kitzen trächtig. Der Hund und sein Halter waren da bereits weg. „Das ist genauso wie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“, stellt Möller fest. Er hält es aber auch für möglich, dass der Halter von dem Vorfall nichts mitbekommen hat: „Viele Leute haben ihre Hunde einfach nicht im Griff.“ Daher müsse man von einer hohen Dunkelziffer ähnlicher Fälle ausgehen.

Viele scheinen nicht zu wissen, was ihre Lieblinge anrichten können. Andere ignorieren es schlichtweg. Möller berichtet von beschädigten oder abgerissenen Schildern, die am Rand der Freilaufwiese Jaberg darauf hinweisen sollen, dass im angrenzenden Bereich Leinenpflicht gilt. Er plädiert für mehr Kontrollen im Wald sowie für eine konsequente Ahndung von Verstößen mit Geldstrafen.

Seit Corona ist die Zahl der gehaltenen Hunde gestiegen. In Hilden sind derzeit rund 2500 Hunde gemeldet. Möller zufolge mangelt es oftmals an der Abrichtung und am Gespür vieler Menschen dafür, dass sie im Wald nur zu Gast seien. Erneut ergeht der Hinweis, dass Hunde grundsätzlich nur auf markierten Wegen frei laufen dürfen, in Naturschutzgebieten nur an der Leine. An Halter sowie etwaige Zeugen richtet sich zudem der Appell, bei Fällen von wildernden Hunden sofort die Polizei zu informieren.

(tg)