„Wildtiere dürfen nicht beunruhigt werden“ Wo Hunde ohne Leine laufen dürfen – und wo nicht

Kreis Viersen · Rehe, Hasen und viele Bodenbrüter bekommen derzeit Nachwuchs. Der Kreis Viersen appelliert deshalb an Hundehalter, den Vierbeiner beim Spaziergang in der freien Landschaft an die Leine zu nehmen. Was Hundebesitzer wissen müssen.

In Naturschutzgebieten müssen Hunde ganzjährig an der Leine bleiben, unabhängig davon, ob gerade Brut- oder Setzzeit ist oder nicht.

Foto: Norbert Prümen

Anfang April hat die Brut- und Setzzeit begonnen. Viele Wildtiere bekommen jetzt Nachwuchs und ziehen die Jungtiere auf. Entsprechend appelliert der Kreis Viersen an Hundehalter, in dieser Zeit den Vierbeiner an der Leine zu lassen. Eine landesweite Regelung für diese Zeit gibt es in Nordrhein-Westfalen nicht – weshalb der Kreis Viersen jüngst mit der Formulierung, Hunde müssten beim Spaziergang in der freien Landschaft in NRW bis Juli an die Leine, auch für Diskussionen unter Hundehaltern sorgte. „Es muss ,sollten‘ heißen, nicht ,müssen’“, sagt denn auch Daniel Schnock, Pressesprecher des Kreises Viersen. Allerdings: Den Vierbeiner einfach von der Leine lassen, sobald der erste Acker oder Waldsaum erreicht ist, dürfen Hundehalter auch nicht. Was wo gilt, haben wir zusammengefasst.

Naturschutzgebiet

Der Kreis Viersen ist bei Einheimischen wie Touristen auch wegen der reizvollen Natur beliebt. Es gibt etliche Naturschutzgebiete, dort steht der Schutz von Natur und Landschaft an oberster Stelle. An den Wegen, die in diese Gebiete führen, stehen üblicherweise dreieckige Schilder mit grünem Rand, der Aufschrift „Naturschutzgebiet“ und stilisiertem Seeadler. „In Naturschutzgebieten müssen Hunde ganzjährig angeleint sein“, sagt Sarah Kühn, die sich bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Viersen um die Landschaftsplanung kümmert: „Außerdem gilt hier ein striktes Wegegebot.“ Diese Regelung ist in allen Landschaftsplänen des Kreises Viersen festgesetzt, Verstöße können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.

Landschaftsschutzgebiet

In Landschaftsschutzgebieten geht es etwas weniger streng zu als in Naturschutzgebieten. Dreieckige Schilder mit grünem Rand und Seeadler weisen auch auf diese Gebiete hin. Eine generelle Anleinpflicht gibt es in vielen Landschaftsschutzgebieten im Kreisgebiet nicht. Allerdings: Der Kreis Viersen hat damit begonnen, seine Landschaftspläne zu überarbeiten. Im ersten Schritt ist der neue Landschaftsplan Grenzwald/Schwalm am 28. März 2024 in Kraft getreten, der die Gemeinden Brüggen und Niederkrüchten, weite Teile der Gemeinde Schwalmtal sowie den westlichen Teil der Stadt Nettetal umfasst.

Darin ist das Gebot enthalten, Hunde in der Brutzeit vom 1. März bis zum 31. Juli anzuleinen. „Gebot“ heißt übrigens nicht, dass man auf Freiwilligkeit setzt. „Auch ein Gebot ist verpflichtend einzuhalten und kann bei Nichteinhaltung geahndet werden“, so Kühn.

Die weiteren Landschaftspläne des Kreises Viersen beinhalten für die Landschaftsschutzgebiete aktuell kein Gebot zum Anleinen. „Nichtsdestotrotz sollten auch hier Hunde zum Schutz von Wildtieren auf den Wegen bleiben“, so Kühn. Denn das Bundesnaturschutzgesetz gilt in jedem Fall – danach ist es unter anderem verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Das gilt zu jeder Jahreszeit. „Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen grundsätzlich nur angeleint mitgeführt werden“, fügt Kühn hinzu. Da greift das Landesforstgesetz.

Vogelschutzgebiet

Im westlichen Teil des Kreises Viersen gibt es auch Vogelschutzgebiete. Dort dürfen laut Landesnaturschutzgesetz Hunde während der Brutzeit, also vom 1. März bis zum 31. Juli, nicht von der Leine gelassen werden.

Karten

Eine Übersicht mit den Karten der Schutzgebiete hat der Kreis Viersen zusammengestellt. Sie ist im Internet zu finden unter www.kreis-viersen.de/naturschutz, dort unter dem Punkt „Hundehaltung“.

Verstöße

Der Kreis Viersen appelliert an Hundehalter und -halterinnen, in der freien Landschaft und im Wald, insbesondere in den besonders geschützten Natur- und Landschaftsschutzgebieten, ihre Hunde nur angeleint spazieren zu führen. „Wir sind sehr aktiv in den Schutzgebieten und führen auch viele Gespräche mit den Bürgerinnen und Bürgern“, sagt Kühn. Die Schutzgebiete seien oft auch beliebte Erholungsziele, dementsprechend würden Halter die Hunde dort gern auch frei laufen lassen. Verwarnungen, bei wiederholter Missachtung auch Bußgelder, können die Folge sein.

Ohne Leine

Damit Hunde frei laufen und ausgelassen mit Artgenossen toben können, gibt es in einigen Städten und Gemeinden Hundefreilaufflächen. Denn die an Wirtschaftswege angrenzenden Felder gehören den Landwirten, sind zur Produktion von Lebensmitteln und Tierfutter gedacht, wie Landwirte immer wieder betonen – und nicht als Hundeauslaufflächen.

Hundefreilaufwiesen gibt es beispielsweise in Niederkrüchten (neben der Begegnungsstätte, Oberkrüchtener Weg 42), in Schwalmtal am Buschweg 1 (Nähe Hariksee) oder in Kempen am Ende des Brahmsweges. In Viersen soll am Hohen Busch eine Fläche ausgewiesen werden. Das hat die Politik beschlossen, Baubeginn soll noch in diesem Jahr sein. Teilweise bieten auch Hundeschulen und Vereine gemeinsame Spielzeiten auf ihren Flächen an, oft in Gruppen je nach Alter und Größe der Hunde.