Brutaler Räuber muss drei Jahre ins Gefängnis

Das Wuppertaler Landgericht verhandelte zwei Überfälle auf junge Frauen in Haan.

Haan. Einen Alptraum erlebten zwei Freundinnen im Haaner Bachtal. Sie warteten auf den Bus, hörten dabei Musik. Da wurden sie plötzlich von einem 27-jährigen Haaner und seiner Freundin angegriffen, die die Herausgabe von Geld und Handy verlangten.

Während die eine junge Frau nach kurzem Kampf fliehen konnte, wehrte sich die andere gegen den Raub. Der körperlich weit überlegene Haaner steigerte sich jedoch in brachiale Gewalt mit Tritten gegen Körper und Kopf des am Boden liegenden Opfers. Schließlich zog er die junge Frau an den Haaren in den Bach, um ihren Widerstand zu brechen. Nur das Auftauchen einer weiteren Spaziergängerin mit ihrem Hund beendete das Drama.

Der Haaner flüchtete mit dem Smartphone und einer Geldbörse. Das Opfer wurde mit Prellungen und Kopfschmerzen im Krankenhaus behandelt. Schlimmer sind jedoch die psychischen Folgen des Überfalls. Angstzustände und Alpträume plagen die junge Frau bis heute.

Ähnlich brutal soll der Mann bei einem zweiten Überfall in der Marktpassage gewesen sein. Auf eine abschätzige Bemerkung hin beleidigte der Haaner zusammen mit einem Kumpan zwei Mädchen und griff sie dann mit einem Faustschlag an. Ohne Hemmungen trat er mehrmals auf das bereits am Boden liegende Mädchen ein. Die Tritte hatten unter anderem einen Nasenbeinbruch zur Folge, dessen Narben heute noch sichtbar sind. Und auch hier sind die psychischen Langzeitfolgen noch bedeutend schlimmer.

Das Amtsgericht Mettmann hatte in einem ersten Verfahren aufgrund der Brutalität eine Strafe von drei Jahren Gefängnis ausgesprochen. Den Raub und die körperliche Attacke im Bachtalpark hatte der Angeklagte gestanden, im anderen Fall die Schuld abgestritten. Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Wuppertal versuchte der Angeklagte nun, eine Strafminderung hin zu einer Bewährungsstrafe zu erreichen.

Allerdings sprach die schon recht umfangreiche Strafakte mit anderen Verurteilungen wegen Fahrerflucht und Drogenbesitzes nicht gerade für Harmlosigkeit und einmalige Entgleisungen. Zu heftig stand auch die ungehemmte Brutalität im Raum, mit welcher der Angeklagte in beiden Fällen vorgegangen war.

Das Urteil der ersten Instanz wurde als noch milde empfunden — und dem Angeklagten dringend empfohlen, die Berufung zurückzuziehen, was dann auch so geschah.