Citystreife: 42 Stunden im Einsatz

200 Jugendlichen wurden laut Bilanz des Dienstes ermahnt.

Foto: S. Fries

Haan. Einen Streit mit Prügelei unter Heranwachsenden hat die Citystreife im Haaner Bachtal unterbinden können. Dort hatten im Sommer 25 junge Leute gegrillt, es war zu „tätlichen Auseinandersetzungen“ gekommen.

Die Männer der Citystreife zogen die Polizei hinzu, die aber nur von drei Beteiligten die Personalien aufnehmen konnte, „weil der Rest inzwischen geflüchtet war“. So steht es im ersten Bericht über die Tätigkeit der Citystreife, der im Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten vorgestellt wurde.

Die Citystreife wurde erstmals 2013 eingesetzt und ist umstritten. Sie besteht aus privaten Securitys, die sich um die Einhaltung von Ruhe und Ordnung im öffentlichen Raum kümmern sollen; sie wird von der Stadt angefordert und bezahlt.

Im Sommer 2014 war sie laut Bericht an sechs Wochenenden jeweils von 21 bis 3 Uhr im Stadtgebiet unterwegs. Eingesetzt wurden stets vier Kräfte, was einer Gesamtzeit von 240 Einsatzstunden entspricht. Während die Befürworter den Einsatz gutheißen, „weil er viel bringt“, lehnen die Kritiker die Citystreife ab. Polizei und Ordnungsamt müssten diese Aufgaben leisten, heißt es.

Berichtet wird nun, dass weit mehr als 200 Jugendliche und Heranwachsende angesprochen wurden, Ruhestörungen zu unterlassen und ihre Treffpunkte sauber zu hinterlassen. In 24 Fällen wurden Bußgeldverfahren durch die Polizei eingeleitet, die weitere 13 Verfahren einleitete, an denen die Citystreife nicht beteiligt war.

Deren Einsätze erstreckten sich auf den Zeitraum vom 18. Juli bis 14. September. Schwerpunkt war das Aufsuchen von Brennpunkten. Wiederholte Einsatzorte waren die Außengastronomie in der Innenstadt, die Umgebung des Gymnasiums, des Schulzentrums und der Grundschule Bollenberg sowie der Schillerpark und der Park Ville d’Eu.

Im Fall eines betrunkenen Jugendlichen veranlasste die Streife, dass ihn seine Eltern abholten. Bei fünf weiteren Jugendlichen zwischen 15 und 16 Jahren hat das Ordnungsamt die Eltern und das zuständige Jugendamt unterrichtet.