Die Gruitener Zwickmühle
Im Neubaugebiet Hasenhaus muss die Stadt einen Kindergarten und einen Spielplatz anlegen — bezahlen kann sie nur ein Projekt.
Gruiten. Kindergarten oder Spielplatz? Auf diese Frage reduziert sich eine Entscheidung, die die Politik demnächst für Gruiten treffen muss. Eigentlich müsste die Stadt dort einen Ortsteilspielplatz anlegen. Ein Gutachter hat dies bereits 2003 ermittelt. Er legte eine Größe von etwa einem Hektar fest und favorisierte als Standort die landwirtschaftlich genutzte Fläche südöstlich des Baugebietes Hasenhaus. Im Rahmen eines Folgekostenvertrages wurde der Projektträger des Baugebiets Hasenhaus dazu verpflichtet, anteilig die Kosten für den Spielplatz zu übernehmen. Jetzt, nachdem zwei Drittel des Hasenhauses bebaut sind, will die Stadt den Spielplatz auch bauen.
Weil aber durch die zahlreichen Neubürger, die nach Gruiten gezogen sind, auch die Zahl der dort lebenden Kinder steigt, ist ein zusätzlicher Bedarf von zehn bis 20 zusätzlichen Kindergartenplätzen entstanden. Der Projektträger hat sich auch verpflichtet, sich an den Kosten für eine neue Kita zu beteiligen, für die die Stadt im Bereich des Karl-Niepenberg-Wegs zwei Flächen für einen neuen Kindergartenstandort ausgewiesen hat.
Inzwischen hat die Projektbau Düsseltal ihre Anteile in Höhe von 417 000 Euro für die Schaffung einer weiteren Kita-Gruppe sowie 121 500 Euro für die Errichtung eines Ortsteilspielplatzes überwiesen. 60 000 Euro hat die Stadt bereits für den Ausbau der evangelischen Kita am Heinhauser Weg verwendet, bleiben noch 357 000 Euro. Das Geld für den Spielplatz ist weg. Das hat die Stadt für den Grundstückskauf ausgegeben.
Bleibt die Frage, was mit der Restsumme passiert? Laut Bauhof kostet der Ortsteilspielplatz rund 250.000 Euro. „30.000 Euro habe ich dieses Jahr für die Planung eingeplant, weitere 220.000 Euro für die Realisierung im kommenden Jahr“, sagt Kämmerin Dagmar Formella. Sie kann das Geld für Kita-Plätze als Vorfinanzierung für den Spielplatz nutzen. Weil die Stadt aber bis 2014 im Nothaushalt bleiben wird, „habe ich keine Möglichkeit, das Geld woanders herzuholen“.
Muss sie aber, weil das Geld zweckgebunden ist und für die Kita-Plätze ausgegeben werden muss — ansonsten droht der Projektträger mit Schadensersatzansprüchen. Dabei kann die Stadt die Summe auch für den Bau, die Umnutzung oder Erweiterung einer Kindertagesstätte in Haan verwenden. Dort ist die Nachfrage laut Kindergartenbedarfsplan beispielsweise nach Plätzen für Kinder unter drei Jahren größer als in Gruiten. „Eine zwingende Bindung für die Verwendung der Mittel in Gruiten gibt es nicht“, sagt Formella. Allerdings kann die Stadt mit dem Geld die notwendigen Plätze nicht alleine einrichten. „Wir müssen auf jeden Fall einen Träger mit ins Boot holen“, sagt Formella.
Entscheidet sich die Politik für diese Investition, wird der Ortsteilspielplatz im nächsten Jahr nicht gebaut. Denn Geld ist nur für eine Maßnahme da.