Haaner vor dem Landgericht Ebay-Betrug: Familienvater (49) muss für mehr als zwei Jahre in Haft

Haan · In einem turbulenten Prozess wurde die Berufung des Angeklagten jetzt verworfen, trotz positiver Sozialprognose.

Vor dem Landgericht fand die Berufungsverhandlung statt.

Foto: dpa/Bernd Thissen

Um einen Ebay-Betrug hatte es gehen sollen, am Landgericht keine allzu große Sache. Am Ende wurde es dennoch turbulent im Berufungsprozess gegen einen Familienvater aus Haan, der zuvor vom Amtsgericht wegen Betruges zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden war.

Die Ebay-Betrügereien hatte der 49-Jährige schon dort nicht bestritten. Kaffeemühle, E-Book-Reader, Lego: All das hatte der Angeklagte bei Ebay oder Facebook angeboten. Die Sachen wurden verkauft, bezahlt – und dann nicht verschickt. In der Berufungsverhandlung sollte es nur darum gehen, aus der Haftstrafe eine bewährungsfähige Strafe zu machen. Zeugen mussten nicht mehr gehört werden, es hätte also ein kurzer Prozess werden können. Stattdessen gab es etliche Pausen, immer wieder verschwand entweder der Verteidiger mit dem Angeklagten auf dem Gerichtsflur, oder die Richterin mit den Schöffen im Hinterzimmer.

Warum der Angeklagte in drei Jahren nur acht Mal bei der Bewährungshilfe war? Und warum er einen Job in einem Krematorium nicht angetreten hat? Die Richterin hatte viele Fragen. Dass sie dabei aus Unterlagen vorlas, die er überhaupt nicht habe: Das hatte dem Verteidiger nicht gefallen.

Inmitten dieser aufgeheizten Stimmung gab es dann auch noch einen Befangenheitsantrag gegen die Berufungsrichterin. Die sei, so der Vorwurf des Verteidigers, gegenüber dem Angeklagten voreingenommen. Seine Prozessakte sei nicht vollständig, ihm sei Schriftwechsel vorenthalten worden und all das werde nun gegen seinen Mandanten vorgebracht. „Der Mann wird hier regelrecht vorgeführt“, rügte der Anwalt des Angeklagten die Richterin.

Nun musste erstmal über den Befangenheitsantrag entschieden werden, der wurde als unbegründet abgelehnt. Die Verhandlung zog sich, dann das Urteil: Die Berufung wurde verworfen, der Haaner muss in Haft.

Der Tatvorwurf gegen ihn war im Schatten der Querelen nahezu in den Hintergrund geraten. Der 49-Jährige ist mehrfach einschlägig vorbestraft, zur Tatzeit stand er unter laufender Bewährung. Zur Wahrheit gehört aber auch das: Seit der letzten Betrugstat im Januar 2023 ist nichts mehr vorgefallen. Der Angeklagte hat einen Lkw-Führerschein gemacht und in dem Job gearbeitet. Weil er 250 Stunden im Monat für 2200 Euro netto unterwegs gewesen sei, habe er bei dem Haaner Transportunternehmen gekündigt. Ein neuer Job ist in Sichtweite, der Arbeitsvertrag hätte demnächst unterschrieben werden sollen.

Reue hatte der Angeklagte auch gezeigt: Er wolle die Opfer des Betrugs bis zum Jahresende entschädigen, da werde ihm eine Erbschaft ausgezahlt. Es gab sie also, die für erfolgreiche Berufung so wichtige, positive Sozialprognose. Genutzt hat sie ihm nicht.

(magu)