Ehemaliges Schulgelände: Einwände gegen Bauvorhaben

Der Ausschuss für Stadtentwicklung entscheidet am Mittwoch über die Baupläne für das Gelände der ehemaligen Schule am Wiedenhof.

Hilden. Wo einst Kinder in der Albert-Schweitzer-Hauptschule die Schulbank drückten, soll künftig modernes Wohnen in Einfamilienhäusern und Wohnungen möglich sein. Am Mittwoch soll der Ausschuss für Stadtentwicklung über den Bebauungs- und Flächennutzungsplan für das Gelände an der Kunibert- und Lindenstraße im Hildener Süden entscheiden.

Für die Sitzung gibt es gleich drei Tagesordnungspunkte, die sich mit den Bauplänen beschäftigen; die Politiker müssen entscheiden, wie mit den Einwänden gegen die Pläne umgegangen wird — nach dem Stadtentwicklungsausschuss entscheidet darüber noch der Stadtrat in seiner Sitzung am 10. Juli.

So kritisiert zum Beispiel die Hildener Ortsgruppe im Bund für Umwelt und Natur Deutschland (BUND), dass durch die Umsetzung der Baupläne die vorhandenen Grünflächen deutlich verkleinert werden. „Durch die Planung wird es nur geringfügig weniger Grünfläche geben, als es heute der Fall ist“, hält Bürgermeister Horst Thiele dem Vorwurf entgegen: „Man kann nicht von einer überwiegenden Reduzierung der Grünflächen im Plangebiet sprechen.“

Außerdem befürchtet der BUND, dass durch den Abriss des Gebäudes und die Entfernung von Bäumen und Sträuchern die Lebensgrundlage vieler Tierarten zerstört wird. Die artenschutzrechtlichen Gutachten seien nicht ausreichend. Die Verwaltung sieht das anders: Während der Nachtbegehungen sei nicht nur auf Fledermäuse geachtet worden, sondern auch auf andere sogenannte planungsrelevante Arten wie zum Beispiel die Waldohreule.

Auch beim Thema Lärmschutz gibt es Einwände: So weist das Kreisgesundheitsamt darauf hin, dass der Verkehrslärm an der Kunibert- und der Lindenstraße bereits jetzt die zulässigen Werte zum Teil erheblich übersteigt.

Bezüglich des Garather Mühlenbaches, der den südlichen Abschluss der Grünfläche des Gebietes bildet, muss sich der Ausschuss zwischen zwei Varianten entscheiden. Entweder Renaturierung — dafür würde die Ufersicherung zurückgebaut, ein Teil der Uferbepflanzung entnommen und die Sandfläche des Spielplatzes verkleinert. Um neue Anpflanzungen zu schützen, würde der Uferbereich eingezäunt werden — oder der Bach bleibt, wie er ist, und steht den Kindern weiterhin zum Spielen zur Verfügung.