Jäger schlagen Alarm Freilaufender Hund soll Reh getötet haben

Gruiten · Wenige Tage nach dem Aufruf der Hegeringe reißt ein Tier eine trächtige Ricke in Gruiten.

Aktuell ist wieder Brut- und Setzzeit. Trächtige Rehe sind für wildernde Hunde leichte Beute, da sie eine kürzere Fluchtdistanz haben.

Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

(tobi) Noch am vergangenen Wochenende hatten die Hegeringe aus Hilden und Haan davor gewarnt, Hunde bei Spaziergängen frei laufen zu lassen. Das sei nur dann erlaubt, wenn der Hund aufs Wort hört und auch keinen Wildtieren nachstellt. Momentan ist Brut- und Setzzeit. Trächtigen Rehen fehlt die Ausdauer, vor wildernden Hunden davonzulaufen. Das verschärft die ohnehin bereits angespannte Situation.

Trotz dieses Aufrufes berichtet Dominik Hering vom Haaner Hegering von einem zu Tode gehetzten Reh in der Grube 7 in Gruiten. Hier entdeckten die Jäger zwei fast vollständig ausgebildete Kitze im Bauch der toten Mutter. Die Tiere starben bei einem Angriff, der laut Hering am 27. oder 28. März stattgefunden haben muss. „Es ist nicht nur kein schöner Anblick, es ist vor allem eine nicht zu überbietende Tierquälerei. Ricken haben während der Schwangerschaft nur eine geringe Fluchtdistanz und sind hetzenden Hunden gnadenlos ausgeliefert, wie hier geschehen“, erklärt der Hegering-Sprecher. Geringe Fluchtdistanz bedeutet, dass sie weniger scheu sind und später als sonst fliehen.

Der Haaner Jägerverbund beklagt schon länger einen rückläufigen Bestand an Rehwild und vermutet, dass daran die hohe Anzahl freilaufender Hunde einen gebührenden Anteil habe. „Aber es ist nicht nur das Rehwild, was hierunter leidet, es sind auch alle anderen freilebenden Tiere. Insbesondere der mittlerweile selten gewordene Feldhase“, so Hering. Der erste Satz Junghasen sei jetzt schon da. „Auch diese haben keine Chance und sind von freilaufenden Hunden schnell auszumachen.“

Der Hegering Haan weist erneut darauf hin, dass „in unserem ohnehin knapp gewordenen Lebensraum auch freilebende Tiere ihren Platz haben müssen. Freilaufende Hunde haben in diesem Lebensraum nichts zu suchen“. Daher die eindringliche Bitte: „Hunde anleinen.“

Zudem erinnert der Hegering-Sprecher daran, dass auf diese Weise gegen das Bundes- und Landesjagdgesetz und das Naturschutzgesetz verstoßen wird. Ferner kann erheblicher Haftpflichtschaden entstehen, wenn durch von Hunden gehetztes Wild Unfälle auf der Straße passieren. Den Haftpflichtschaden trage der Hundehalter – und je nach Lage der Dinge bleibe die Versicherung außen vor.