Stadt legt Konzept vor Aufgaben für Haaner Ordnungsdienst

Haan · Ein neuer Anlauf: Die Stadtverwaltung hat ein Konzept für einen kommunalen Ordnungsdienst erstellt. Darüber debattiert am Mittwoch der Ratsausschuss für Feuerschutz und Ordnungsangelegenheiten.

Hinterlassenschaften junger Besucher auf dem Schulhof der Grundschule Mittelhaan.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Das Ziel formuliert die Stadtverwaltung in der Beratungsvorlage so: „...durch ein auf Präsenz und Prävention basierendes Konzept mit einem Kommunalen Ordnungsdienst für mehr Sicherheit und Sauberkeit im Stadtgebiet Haan - insbesondere im Innenstadtbereich - zu sorgen“. Ende November hatte der Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten den Auftrag für ein Konzept erteilt.

Bei der Arbeit daran hatte sich das Rathaus mit der Polizei kurzgeschlossen. Die wertet „die objektive Sicherheitslage“ als „in den letzten Jahren unverändert geblieben“. Die „Straßenszene“ habe „sich nicht substanziell verändert, ist aber – auch mangels eines geeigneten Aufenthaltsortes – präsenter geworden und beeinträchtigt damit das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung“. Problematisch werde der erhöhte Alkoholkonsum von Jugendlichen gesehen; schlechte Beleuchtung und Verunreinigungen trügen zur Bildung von Angsträumen bei.

Auslöser für die Überlegungen zum Ordnungsdienst waren die Klagen, die im vorigen Sommer/Herbst aus dem Umfeld der Grundschule Mittelhaan laut wurden, auf deren Schulhof sich zuweilen junge Leute in den Abendstunden tummelten.

Der Kommunale Ordnungsdienst soll im Stadtgebiet präsent sein. In der Innenstadt, an Brennpunkten und in Angsträumen soll es tägliche Streifengänge (in Doppelstreife oder auch gemeinsam mit der Polizei im Rahmen der Ordnungspartnerschaft) geben. Unterwegs sollen die Mitarbeiter auch Ansprechpartner für rat- oder hilfesuchende Bürger sein. Verstöße gegen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung sollen aufgenommen und vor Ort bearbeitet werden.

Auch Ansprechpartner für
rat- oder hilfesuchende Bürger

Als typische Aufgaben stehen im Pflichtenheft: Kontrollen in der Fußgängerzone, in Grünlagen und auf Schulhöfen und Spielplätzen, aber auch in Gaststätten. Die Mitarbeitenden würden auch bei Ruhestörungen tätig und hätten ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung jugendschutzrechtlicher Vorschriften, wie etwa die Alkoholabgabe an Jugendliche, das Rauchen Jugendlicher in der Öffentlichkeit und deren Aufenthalt zu später Abend- oder Nachtstunde. Das Spektrum reicht aber auch von illegaler Abfallentsorgung über nicht angeleinte Hunde in Grünanlagen bis zum „Wild-Pinkler“.

Die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes erfüllen in Teilen auch polizeiliche Aufgaben, dürfen Verwarnungen aussprechen, Verwarngelder erheben und Bußgeldverfahren einleiten. Sie dürfen Personalien feststellen, Platzverweise aussprechen oder auch Gegenstände sicherstellen. Auch unmittelbarer Zwang ist im schlimmsten Falle Teil der Befugnisse.

Im Rathaus würde sich der Kommunale Ordnungsdienst Räumlichkeiten mit der Verkehrsüberwachung teilen. Da die KOD-Mitarbeitenden über polizeiliche Fähigkeiten verfügen, die weit über die Schulung der Überwachungskräfte im ruhenden Verkehr hinausgehen, würden sie höher besoldet. Je KOD-Dienstkraft hat das Hauptamt einen Bedarf von 52 000 Euro ermittelt; insgesamt 442 000 Euro pro Jahr. Weil sich manche Aufgaben überschneiden, würde eine Stelle bei der Verkehrsüberwachung entfallen können. Bei der Haaner Kirmes würde künftig der kommunale Ordnungsdienst eingesetzt; dafür könnte dann die Verpflichtung eines Sicherheitsdienstes in geringerem Maße anfallen. Das Thema dürfte im Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten durchaus kontrovers diskutiert werden. Die SPD-Fraktion bevorzugt die Einstellung von Streetworkern, um mit Jugendlichen gezielt arbeiten zu können.