Künftig beim Kreis angesiedelt Neue Zuständigkeit für Adoptionen in Haan
Haan · Über den Pflegekinderdienst wurden in der Gartenstadt im vergangenen Jahr drei Adoptionsfälle abgewickelt. Doch die bisherige Arbeitsorganisation über Stellenanteile wird künftig nicht mehr möglich sein.
Adoptionsvermittlungen sollen in Haan künftig an anderer Stelle betreut werden. Bisher war diese Aufgabe in der Gartenstadt über Stellenanteile des Pflegekinderdienstes abgedeckt, doch künftig könnte sie der Kreis Mettmann übernehmen.
Der Stadtrat befürwortete in seiner letzten Sitzung vor den Sommerferien grundsätzlich eine Beteiligung der Stadt an einem Zusammenschluss zur Adoptionsvermittlung auf Kreisebene und beauftragte die Haaner Verwaltung, die zu dem Thema bereits begonnenen Verhandlungen mit den Kooperationspartnern fortzusetzen. Die erforderlichen finanziellen Aufwendungen dafür sollen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung der Jahre 2024 und folgende kalkuliert und aufgelistet werden.
Über den Pflegekinderdienst wurden in der Gartenstadt im vergangenen Jahr drei Adoptionsfälle abgewickelt. Doch die bisherige Arbeits-Organisation über Stellenanteile wird künftig nicht mehr möglich sein. „Neuerungen im Adoptionsvermittlungsgesetz machen es nötig, dass Personen, die sich mit der Vermittlung von Adoptionen beschäftigen, dies ausschließlich tun und keiner anderen Tätigkeit nachgehen“, erläuterte die Stadtverwaltung jetzt in ihrer Sitzungsvorlage. Die Adoptionsvermittlungsstellen seien mit zwei Mitarbeitern zu besetzen, die zu 100 Prozent für das Projekt tätig sind. Im Amtsdeutsch nennt sich das Vollzeitäquivalent (VZÄ).
Kleinen Kommunen mit geringen Fallzahlen wird es im Zuge dieser Neuerung ermöglicht, einen Zusammenschluss der Stellen mit anderen kleinen Kommunen zu gestalten. Dazu werde eine Umlage auf Basis der Einwohnerzahl zugrunde gelegt. „Aufgrund der geringen Fallzahl wird dies seitens der Verwaltung befürwortet“, heißt es in der Sitzungsvorlage. Acht von zehn kommunalen Jugendämtern im Kreis Mettmann haben demnach bereits ihre Beteiligung zugesagt.
Finanzielle Auswirkungen
lassen sich noch nicht beziffern
Die finanziellen Auswirkungen der Umstellungen lassen sich der Stadt zufolge momentan noch nicht exakt beziffern. Fest steht allerdings: Die Stellenanteile der Adoptionsvermittlung sollen dabei nach Einwohnerzahlschlüssel auf die einzelnen Städte umgelegt werden. Wörtlich heißt es: „Tatsächliche finanzielle Auswirkungen sind in diesem Zusammenhang aktuell schwer bezifferbar und werden im Rahmen der Vorbereitungen für den Haushaltsplanentwurf 2024 kalkuliert. Die interkommunale Kooperation wird jedoch auf jeden Fall erheblich weniger finanziellen Aufwand verursachen als die Umsetzung der gesetzlichen Pflichtaufgabe mit eigenem Personal.“
Wer in Deutschland ein Kind adoptieren möchte, muss uneingeschränkt geschäftsfähig und mindestens 25 Jahre alt sein. Bei Ehepaaren darf eine Person dieses Alter unterschreiten: Sie muss jedoch mindestens 21 Jahre alt sein. Ein Höchstalter für Adoptiveltern ist gesetzlich nicht festgelegt. Ihr Alter sollte jedoch in einem natürlichen Abstand zu dem ihrer Adoptivkinder stehen. Empfohlen wird, dass nicht mehr als 40 Jahre zwischen Eltern und Kind liegen.
Für die Haaner Nachhaltigkeitsstrategie hat die Veränderung der Zuständigkeiten und Personalanteile bei der Adoptionsvermittlung übrigens keine Bedeutung, heißt es aus dem Haaner Rathaus: „Es liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.“