62-jähriger Haaner vor Gericht Im Sekundenschlaf in Linienbus gekracht

Haan/Wuppertal · Der Autofahrer hatte während der Autofahrt aus Erschöpfung einen Moment die Augen zugemacht.

Die Polizei beschrieb den Gang des 62-Jährigen nach dem Unfall als „schleppend“.

Foto: Michael Scholten

(magu) Am 21. Januar 2023 hatte es in Solingen gekracht. Ein Kleinwagen war frontal mit einem Linienbus zusammengestoßen. Die Insassen des Busses blieben unverletzt, der Pkw-Fahrer auch. Das nagelneue Auto erlitt Totalschaden. Sachschaden am Bus: 10.000 Euro geschätzt.

Die Unfallursache war Sekundenschlaf. So hatte es der Autofahrer, ein 62-jähriger Haaner, gleich nach der Kollision eingeräumt. „Ich war froh, dass ich das überlebt habe“, schilderte der wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs angeklagte Mann nun vor Gericht. Die Insassen des Busses seien ihm sofort zu Hilfe geeilt.

Vom Busfahrer und einem weiteren Pkw-Fahrer hörte der Angeklagte dann auch, was sich zugetragen hatte: Mit überhöhter Geschwindigkeit war er in einer lang gezogenen Kurve auf die Gegenfahrbahn geraten und dort ohne abzubremsen mit dem Linienbus kollidiert.

Dem Gericht schilderte der Angeklagte die Vorgeschichte nun so: Er sei auf dem Weg zu einem Fußballspiel nach Langenfeld gewesen. Seine Frau habe ihn aber gedrängt, vorher noch die Scheibenwischer an seinem Dienstwagen zu wechseln, mit dem sie mit den Kindern nach Bonn habe fahren wollen. Das Paar sei da schon getrennt gewesen, er habe sich aber der Familie gegenüber verpflichtet gefühlt.

Der Vorsitzende wollte nun ganz genau wissen, was es mit der Ehekrise auf sich hatte. Bei dem, was der Angeklagte daraufhin erzählte, taten sich Abgründe auf: Er selbst hatte sich im Sommer 2022 von seiner Frau getrennt, dann monatelang bei Freunden gewohnt. Seine Frau habe ihm vorgeworfen, „die 25 gemeinsamen Jahre einfach wegzuwerfen.“ Die Ehefrau warf ihm angesichts einer 1400 Euro teuren Mietwohnung vor, das Geld zum Fenster hinauszuwerfen. Er habe tagelang nicht schlafen können und sei übermüdet gewesen.

Polizeibeamte hatten nach dem Frontalzusammenstoß über den Zustand des Angeklagten notiert: Langsamer, schleppender Gang. Nachdem er dann noch den 20 000 Euro teuren Wagen der Ehefrau zu Schrott gefahren hatte, sei er vollkommen zusammengebrochen. Dass das Auto nicht vollkaskoversichert war, hatte der 62-Jährige dann erst nach dem Unfall festgestellt. Das Amtsgericht hatte ihn wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung zu 900 Euro Geldstrafe verurteilt und für drei Monate die Fahrerlaubnis entzogen.

Dagegen war der Angeklagte in Berufung gegangen, vor allem wegen des Führerscheins. Den hatte er noch an der Unfallstelle abgeben müssen. Sein Verteidiger wies darauf hin, was dem Mann nun drohe: eine Fahrtauglichkeitsprüfung (MPU) mit ungewissem Ausgang. Ohne Führerschein könne er seinen neuen Job nicht antreten.

Der Berufungsrichter fällte sein Urteil: Der Angeklagte bekommt den Führerschein zurück, die Geldstrafe muss er aber zahlen.

(magu)