Haan Sexueller Missbrauch: Bewährung für Haaner

Haan/Wuppertal. · Ein 31-jähriger gibt zu, einen damals Zwölfjährigen missbraucht zu haben.

Zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung: So lautete das Urteil im Prozess gegen einen Haaner, der sich wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu verantworten hatte. Der 31-jährige soll - mittlerweile in Wuppertal wohnend - mit dem Opfer und auch mit der Mutter des damals Zwölfjährigen Jungen über Jahre hinweg befreundet gewesen sein, als es im Jahre 2015 zum ersten sexuellen Übergriff gekommen sei. Der Junge habe bei ihm übernachtet und sei zum Fernsehen in sein Bett gekommen – die Annäherung sei jedoch vom Angeklagten ausgegangen. Der soll den Minderjährigen und sich selbst sexuell befriedigt haben. Zu einem weiteren Missbrauch soll es ein Jahr darauf während eines Urlaubs in Kroatien gekommen sein, den der Angeklagte dort mit dem Jungen und dessen Mutter verbracht hatte. Auch dort soll der Zwölfjährige aus dem Pool gekommen sein und sich ins Bett des Mannes gelegt haben. Beide Taten liegen mehrere Jahre zurück – durch sein Geständnis hat der Angeklagte dem mittlerweile 16 Jahre alten Opfer die Aussage vor Gericht erspart.

Gesprochen hatte der Junge mit niemandem über das Geschehen und auch dessen Mutter glaubt, dass ihr Sohn vor allem unter dem bevorstehenden Prozess gelitten habe und der schulische Leistungseinbruch erst eingetreten sei, als klar gewesen wäre, dass ihr Sohn möglicherweise werde aussagen müssen. Nachdem der Angeklagte seine Taten bereits gegenüber den Ermittlungsbeamten und nun auch vor der Jugendschutzkammer eingeräumt hatte, blieb dem Opfer die Zeugenvernehmung erspart. Dazu hatte der Angeklagte 3000 Euro als Täter-Opfer-Ausgleich an den Jungen gezahlt.

Dass der Missbrauch öffentlich wurde, war auf die Selbstbezichtigung des 31-Jährigen zurückzuführen. Den hatte man polizeilich vernommen, nachdem er als Chatpartner eines verurteilten Sexualstraftäters in den Fokus der Polizei gerückt war. Das Gericht sprach von einem „Kursprobanden“ – also von jemandem, der sich im Anschluss an seine Entlassung in einem Therapieprogramm befunden und unter polizeilicher Beobachtung gestanden haben soll. Der in Norddeutschland wohnende Mann hatte wiederum mit dem hier Angeklagten einen Chat unterhalten, in dem es auch um sexuelle Präferenzen gegangen sei. Daraufhin sei der auf der hiesigen Wache vernommen worden. Vorher hatte man bei ihm kinderpornografisches Material gefunden.