Straßenreinigung in Haan Neue Gebühren für die Straßenreinigung

Haan · Seit Jahresbeginn gelten neue Gebühren für die Straßenreinigung in Haan. Doch der Laie kann die Kalkulation nur schwer nachvollziehen. Die Stadt versucht eine Erklärung.

Mehr als 92 Kilometer Straßenränder haben die Kehrmaschinen in der Stadt Haan zu säubern.

Foto: Berns

Wohl kaum etwas regt die Bürger einer Stadt so auf, wie verschmutzte Straßen. Das weiß auch die Haaner Stadtverwaltung: „Straßenreinigung ist ein wichtiger Bestandteil des städtischen Lebens. Sie ist notwendig, um unsere Straßen sauber und sicher zu halten“, heißt es denn auch in einer städtischen Pressemitteilung zur Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren, die seit dem Jahresbeginn Gültigkeit hat.

Es gebe viele Faktoren, die den Preis der Straßenreinigung beeinflussen, heißt es da. Der wichtigste: die Größe der zu reinigenden Fläche. „Je größer die Fläche, desto höher die Kosten“, betont die Verwaltung. Darüber hinaus spiele aber auch die Beschaffenheit der Straße eine Rolle. „Straßen mit Kurven und Parkbuchten erforderten höheren Arbeitsaufwand als gerade verlaufende Straßen ohne Parkplätze.“

Mit der Neufassung der Straßenreinigung- und Gebührensatzung zum 1. Januar 2023 hat die Stadt Haan die Straßenreinigungsgebühren erhöht. Neben dem Kostenanstieg habe sich auch der Umstand ausgewirkt, dass nunmehr bei der Berechnung der Gebührensätze auch die Reinigungshäufigkeit berücksichtigt worden sei, heißt es in der Mitteilung weiter.

Dann unternimmt die Stadt indes den Versuch, das Berechnungsverfahren zu erläutern. Und das ist schwere Kost. Den Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2023 liegt demnach folgende Berechnung zugrunde: Die Höhe der umzulegenden Kosten der regelmäßigen Straßenreinigung hat die Stadt mit 239 239,59 Euro kalkuliert. Bei der Maßstabsregelung hat man im Rathaus im Hinblick auf den unterschiedlichen Reinigungsvorteil der Eigentümer der erschlossenen Grundstücke vier Reinigungsklassen gebildet, denen die gereinigten Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung und der Reinigungshäufigkeit zugewiesen sind. „Der unterschiedliche Leistungsumfang und die Unterschiede bei den Vorteilen der gebührenpflichtigen Grundstückseigentümer durch die Reinigung werden durch Gewichtungsfaktoren berücksichtigt“, heißt es weiter. Die Leistungsunterschiede und deren Gewichtung seien in das Ermessen des örtlichen Satzungsgebers, in diesem Fall also die Stadt Haan, gestellt.

„Zur Gewichtung der Verkehrsbedeutung ist der Anliegerstraße als Regelfall der Gewichtungsfaktor 1 zugewiesen“, betont die Stadt. Wegen des geringeren Vorteils der Reinigungsleistung für die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke besitzen die Haupterschließungsstraßen den Gewichtungsfaktor 0,8, die Hauptverkehrsstraßen den Gewichtungsfaktor 0,6. Die Fußgängerzonen und öffentlichen Plätze seien wie die Haupterschließungsstraßen mit dem Gewichtungsfaktor 0,8 berücksichtigt, da dort Bewohner aus dem gesamten Stadtgebiet verkehren.

Der Reinigungsumfang ist der Stadt zufolge bei allen Straßengruppen gleich. Gereinigt werden die Fahrbahnen. Die Häufigkeit der Reinigung ist allerdings unterschiedlich. Anlieger-, Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraßen werden alle zwei Wochen, die Fußgängerzonen und öffentlichen Plätze viermal in der Woche gereinigt.

„Die Gewichtung nach der Reinigungshäufigkeit geht vom Regelfall der zweiwöchentlichen Reinigung mit dem Gewichtungsfaktor 1 aus“, erläutert die Stadt in ihrer Pressemitteilung. Die Gewichtung der viermal in der Woche gereinigten Fußgängerzonen und öffentlichen Plätze erfolge somit mit dem Faktor acht.

Und dann wird’s noch komplizierter: „Im nächsten Schritt erfolgte die Gewichtung der auf die einzelnen Reinigungsklassen entfallenden Frontmeter“, heißt es in der Mitteilung. „Die Division der Reinigungskosten von 239 239,59 Euro durch die Summe der gewichteten Frontmeter von 92 125,20 habe zum Einheitssatz von 2,5969 Euro pro gewichtetem Frontmeter geführt.“ Alles verstanden? Wohl eher nicht: „Der Gebührensatz pro Frontmeter errechnet sich für die einzelne Reinigungsklasse durch Multiplikation des Einheitssatzes mit den jeweiligen Gewichtungsfaktoren“, schreibt die Stadt. Immerhin das Ergebnis ist klar: für Anliegerstraßen 2,59 Euro pro Frontmeter, für Haupterschließungsstraßen 2,07 Euro, für Hauptverkehrsstraßen 1,55 Euro und für Fußgängerzonen sowie öffentliche Plätze.

Der letzte Satz des städtischen Rechenkurses klingt angesichts der Zahlen- und Frontmeter-Jonglage lustig, ist aber ernst gemeint: „Die Stadtverwaltung hofft, das allgemeine Unverständnis über den Anstieg des Gebührensatzes für die Straßenreinigung mit den vorstehenden Ausführungen beseitigen zu können.“