Stadt: Asbest stellt keine Gefahr dar

Die Wellzementplattenwerden schon seit einer Woche entsorgt und mit Bindemittel eingesprüht.

Stadt: Asbest stellt keine Gefahr dar
Foto: privat

Hilden. Bei dem Großbrand in der Nacht zum 14. September an der Herderstraße zerbarsten Dachplatten aus Eternit und setzten Asbest-Fasern frei. „Das hat keine Umweltschäden und auch keine Gefahr für die Anwohner ausgelöst“, betont Bürgermeisterin Birgit Alkenings: „Das belegen vorliegende Gutachten.“

Hintergrund: Weil nach dem Brand wochenlang nichts passierte, machten sich Anwohner Sorgen wegen der gesundheitsschädlichen Asbestplatten. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz hatte der Kommune schriftlich empfohlen, die asbesthaltigen Dachplatten „schnellstmöglich fachgerecht zu entsorgen“, berichtete Lanuv-Sprecherin Birgit Kaiser de Garcia.

Das sei so nicht richtig, korrigiert Alkenings. Das Landesamt habe empfohlen, das Asbestmaterial „außerhalb der Halle“ zu entsorgen. Das sei auch geschehen. Wichtig sei auch, dass es sich um festgebundenen Zementasbest gehandelt habe. Dieser sei relativ ungefährlich, weil die Fasern nicht so schnell freigesetzt werden wie bei schwach gebundenem Asbest.

Seit 3. November entsorgt ein Abrissunternehmen das belastete Material aus der Halle. Es handelt sich um ein kleines Grundstück neben dem Ort, wo das Feuer ausbrach (großes Grundstück). Vor der Demontage werden die Platten mit einem Bindemittel besprüht. So werde vermieden, dass Asbestfasern an Bruchkanten freigesetzt werden können. Anschließend werde die Stahltragkonstruktion mit Industriestaubsaugern gesäubert.

Auf diese Weise würden auch anhaftende Staubpartikel abgesaugt. Dann soll die Stahlkonstruktion abgerissen werden. „Das erfolgt nach den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben“, betont die Bürgermeisterin. Andreas Trapp, Leiter der Bauaufsicht, schätzt, dass die Entsorgungsarbeiten in etwa einer Woche abgeschlossen sein werden.

Das betroffene Gewerbegrundstück ist weitestgehend versiegelt. Deshalb geht Alkenings davon aus, dass Grund und Boden nicht mit Schadstoffen belastet wurden. Trotzdem habe die Stadt Hilden in ihrer Abrissgenehmigung verfügt, dass der Boden auf Verunreinigungen untersucht werden muss. Das Ergebnis des Gutachtens entscheide, ob möglicherweise nicht versiegelter Boden ausgetauscht werden müsse.

Das Landesamt für Umwelt hatte unmittelbar nach dem Brand am 15. September festgestellt, dass Asbestfasern freigesetzt worden seien.

Allerdings: „Alle Prüf- und Richtwerte wurden deutlich unterschritten“, betont die Bürgermeisterin: „Toxische Auffälligkeiten sind nicht festgestellt worden und somit war auch keine Beeinträchtigung des Brandumfeldes zu befürchten.“

Ein von der Eigentümerin beauftragtes Unternehmen habe bereits am 17. September, also wenige Tage nach dem Brand, Bruchstücke der asbesthaltigen Platten — unter Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen — eingesammelt und in so genannte Big-Bags (Großverpackungen) verpackt.