Tierheim kastriert Fund-Katzen

Die Stadt Köln hat eine Kastrationspflicht für die Tiere eingeführt — wie bereits 86 andere Kommunen in Nordrhein-Westfalen.

Hilden. In Deutschland leben geschätzt 30 Millionen Haustiere. Lieblingstier ist mit Abstand die Katze (rund 13,4 Millionen). Viele Halter haben ihre Tiere nicht kastriert und lassen sie draußen herumlaufen. Katzen können sich zwei- bis dreimal im Jahr fortpflanzen. Selbst bei einer konservativen Rechnung von drei überlebenden Kätzchen pro Wurf (fünf bis sieben Junge), kann aus einem einzigen Paar binnen drei Jahren eine Population von 500 Katzen werden.

Die Stadt Köln hat deshalb jetzt die Notbremse gezogen. Geschätzt 20 000 „wilde“ Katzen stromern durch die Dom-Stadt. Viele von ihnen sind ausgehungert, einige sogar krank. Mit einer Katzenschutzverordnung will Köln die weitere unkontrollierte Vermehrung der Tiere stoppen. Danach müssen Freigänger-Katzen kastriert, markiert und registriert sein.

Nach Informationen des Tierschutzbundes hatten bis März 2018 mindestens 653 Kommunen in ganz Deutschland eine Katzenschutzverordnung erlassen, darunter 87 in Nordrhein-Westfalen. Hilden gehört nicht dazu. Das Tierheim Hilden nimmt im Auftrag der Städte Hilden, Mettmann, Erkrath, Monheim und Langenfeld Fundtiere auf und hat sich schon vor einigen Jahren für die Einführung einer Kastrationspflicht für Freigänger eingesetzt.

„Das stimmt“, bestätigt Ordnungsamtsleiter Michael Siebert: „Es gab Gespräche, aber wir haben das Thema nicht weiter verfolgt.“ Siebert kann nicht sagen, ob verwilderte und Freigänger-Katzen in Hilden ein Problem sind — so wie in Köln: „Dann hätten wir bei den aufmerksamen Hildenern sicher mehr Hinweise aus der Bevölkerung. Ich finde es auch grundsätzlich nicht gut, alles per Verordnung zu regeln.“ Verwilderte Katzen sind tagsüber oft nicht sichtbar. Sie lassen sich meist erst nachts blicken. Manja Bretschneider, Vorstand im Tierschutzverein Hilden, will das Thema aber wieder angehen: „Alle im Tierheim aufgenommenen Katzen werden kastriert: Alles andere hat keinen Sinn.“ Die Stadt Erkrath ordnete Ende 2016 an, dass freilaufende Katzen kastriert und registriert sein müssen. „Wir halten das für eine Erfolgsgeschichte“, zog Christa Becker, Vorsitzende des Tierschutzvereins, nach knapp einem Jahr im Hauptausschuss Bilanz. So seien in Erkrath nur noch 43 Fundkatzen aufgegriffen worden gegenüber 176 im Jahr 2004.

In Wülfrath gilt ebenfalls eine Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen. Das sind aber die beiden einzigen Städte im Kreis Mettmann. „Das entscheidet jede Kommune selbst“, sagt Tanja Henkel, Pressesprecherin des Kreises Mettmann. In Leverkusen wurde die Regelung schon vor sieben Jahren eingeführt, berichtet Amtstierarzt Kurt Molitor. Seine Erfahrungen mit der Verordnung sind gut: „Wir haben es mittlerweile geschafft, die Population ganz gut in den Griff zu bekommen.“ Der Tiermediziner schätzt, dass es in Leverkusen rund 3000 Katzen mit Freigang gibt. Der Tierschutz Leverkusen versucht mit zwölf Futterstellen, verwilderte Katzen anzulocken und einzufangen. Tiere ohne Halter kommen ins Tierheim — oft in einem elenden Zustand — werden dann gepflegt, kastriert, gechipt, registriert — und danach im Idealfall vermittelt.

„Wir merken, dass die Leute nachlässig werden“, berichtet Gerd Kortschlag, Vorsitzender des Tierschutz Leverkusen: „Ich vergleiche das gerne mit der Impfpflicht für Kinder.“ Weiterer Aspekt: Seit 2015 verbietet das Landesjagdgesetz NRW die Jagd auf Katzen. Zuvor wurden alleine in NRW rund 10 000 Stubentiger erlegt — wenn sie 200 Meter vom nächsten Haus entfernt angetroffen wurden. Katzen könnten sich stark vermehren und seien Raubtiere, argumentierte der Landesjagdverband NRW: Eine streunende Katze könne pro Jahr bis zu 1000 Vögel, Kleinsäuger und Amphibien erbeuten.