Asylbewerber: Stadt zahlt mehr Taschengeld
Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts erhalten Asylbewerber in Langenfeld neben Sachleistungen nun 134 statt 40,90 Euro.
Langenfeld. Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das besagt, dass die Grundleistungen von Asylbewerbern an die Hartz-IV-Sätze angepasst werden sollen, haben die Sozialämter der Städte nachrechnen müssen. „Nach derzeitiger Berechnung muss die Stadt Langenfeld im Bereich der Barbetragsleistungen für das verbleibende Jahr 2012 mit Mehrausgaben in Höhe von 51 000 Euro rechnen“, sagt Marion Prell, Erste Beigeordnete der Stadt. Im kommenden kämen Mehrkosten in Höhe von 101 000 Euro auf die Stadt zu.
Bislang erhielten Asylbewerber in Langenfeld neben Sachleistungen ein „Taschengeld“ in Höhe von 40,90 Euro monatlich für einen alleinstehenden Erwachsenen. „Die Höhe war im Gesetz geregelt“, sagt Prell.
Nunmehr erhalte der erwachsene Alleinstehende einen Barbetrag in Höhe von 134 Euro. Dieser Betrag errechne sich nach der durch das Verfassungsgericht festgelegten Übergangsregelung — bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Bundesgesetzgeber ein neues Gesetz erlassen habe. Von dem Geld werden laut Prell unter anderem Freizeit- und Unterhaltungsaktivitäten, Bildungsangebote sowie andere Waren und Dienstleistungen bezahlt.
Als Sachleistungen erhalten Asylbewerber in Langenfeld auch weiterhin Lebensmittel, Hygieneartikel und Bekleidung. Bezahlt wird über ein Punktesystem: Mit der wöchentlich zugeteilten Ersatzwährung können sie zweimal pro Woche direkt in ihren Übergangsheimen am Winkelsweg oder an der Kölner Straße in Lebensmittelshops einkaufen. Diese Vorgehensweise, die „Leistungen des physischen Existenzminimums als Sachleistungen zu normieren“ sei durch das jüngste Urteil ausdrücklich bestätigt worden, sagt Prell.
„Dadurch dass wir Sachleistungen gewähren, können wir den erhöhten Barbetrag schon zum 1. August — auch rückwirkend für Juli — auszahlen“, sagt Prell. „Andere Kommunen, die sämtliche Leistungen über Bargeld abdecken, können noch nicht auszahlen, weil es bezüglich des physischen Existenzminimums noch viele offene Fragen gibt, die das Ministerium bislang nicht klären konnte“, sagt die Beigeordnete. So kämen Langenfelder Asylbewerber weit früher als andere in den Genuss der erhöhten Bargeldleistungen.
Die Stadt muss die Mehrkosten aus dem laufenden Haushalt zusätzlich bereitstellen. „Die Stadt vertritt aber ausdrücklich die Auffassung, dass die Gewährung der existenziellen Lebensgrundlage für Asylbewerber durch den Bund zu zahlen sei. Es handelt sich bei diesen Leistungen um keine durch die kommunale Welt zu finanzierenden Zuwendungen“, mahnt Prell.