Die Städte fürchten jetzt Mehrkosten in Millionenhöhe

Wenn Elternteile keine Alimente für ihre Kinder zahlen, müssen die Städte einspringen. Ab dem 1. Juli wird es aufgrund einer Gesetzesänderung wohl deutlich teurer.

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Langenfeld/Monheim. Für insgesamt 205 Kinder zahlt die Stadt Langenfeld aktuell einen Unterhaltsvorschuss. 424 sind es in Monheim. Dabei handelt es sich um Trennungskinder bis elf Jahren, die vom getrennt lebendem Elterteil — häufig der Kindsvater — keine Alimente erhalten. Die Kommunen treten in diesen Fällen für die säumigen Elternteile — für einen Zeitraum von maximal sechs Jahren — in Vorkasse. Langenfeld zahlte für diese Kinder 2016 insgesamt 423 606 Euro. In Monheim waren es 775 000 Euro.

Ab dem 1. Juli tritt ein neues Gesetz in Kraft, das die bisherigen Leistungen ausweitet: Dann nämlich haben alle Trennungskinder bis zum 18. Lebensjahr durchgängig einen Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss vom Staat. Für die Kinder bedeutet das mehr Sicherheit, doch die Kommunen stellt das vor finanzielle Herausforderungen. Denn sie gehen davon aus, dass sich die Fallzahlen mehr als verdoppeln werden. Langenfeld rechnet mit rund 500 Fällen und wesentlich höheren Kosten. Bereits jetzt liegen der Verwaltung dort 40 Anträge auf Novellierung vor; in Monheim sind es sogar 80 Anträge. Christine Schärfke vom Bereich Ordnung und Soziales erwartet ungefähr 70 weitere Anträge. Monheim kalkuliert deshalb momentan mit zukünftigen Kosten von 1,2 Millionen Euro pro Jahr. „Prognosen sind schwierig“, stellt Schärfke fest. Es könne nicht wirklich vorhergesehen werden, wie viele Anträge tatsächlich gestellt werden.

Am 14. Oktober 2016 hatten Bund und Länder gemeinsam die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses im Rahmen der Beratungen zu den künftigen Finanzbeziehungen beschlossen. Demnach erhalten Kinder bis zum fünften Lebensjahr künftig nach Abzug des Kindergeldes 150 Euro. Kinder bis elf Jahre bekommen 201 Euro, und 12- bis 18-Jährige haben einen Anspruch auf monatliche 268 Euro. Geld, das die Städte auf jeden Fall zahlen müssen, weil es Pflichtaufgaben sind. Wie das Geld zur Verfügung gestellt wird, muss im Haushaltsplan verankert werden. NRW-weit werden 100 000 Kinder von der Gesetzesänderung profitieren. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter in NRW rät Betroffenen nun aktiv zu werden. Als Erstes sollte telefonischer Kontakt mit Jugendamt oder Sozialamt hergestellt werden. Der Antrag sollte bis zum 31. August dieses Jahres gestellt werden, da rückwirkend maximal für einen Monat gezahlt wird. Der Städte- und Gemeindebund NRW fordert derweil eine Erhöhung des Landesanteils bei der Kostenerstattung, denn der Unterhaltsvorschuss darf seiner Meinung nach Kommunen nicht belasten: „Die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses auf Jugendliche bis 18 Jahre ist sozialpolitisch vertretbar, darf aber nicht auf Kosten der Kommunen realisiert werden“, erklärt Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des kommunalen Verbandes. Derzeit übernimmt das Land ein Fünftel der Kosten, den Rest tragen Städte und Gemeinden.