Gladbacher Straße: Parkplätze gegen Raser
Nach der Schließung des Bahnübergangs Leichlinger Straße wird die 30er-Zone stärker befahren. Wenige halten sich ans Tempolimit.
Langenfeld. Es sei einmal eine sehr ruhige Straße gewesen. Als der Bahnübergang an der Leichlinger Straße noch nicht geschlossen war. „Jetzt fahren hier viele Autos durch — und die halten sich nicht an die Vorschriften“, sagt die ältere Dame, die mit ihrem Rollator über den Bürgersteig spaziert, ihren Namen als Anwohnerin des angrenzenden Wohngebiets aber nicht nennen möchte.
Mit der Schließung des Bahnübergangs hatte die Gladbacher Straße zusätzliche Bedeutung zur Erschließung der Wohngebiete zwischen Bergischer Landstraße und der Bahnlinie bekommen — die Kreuzung an der Bergischen Landstraße bekam eine Ampel, die Einfahrt in die Gladbacher Straße wurde erlaubt.
Mit Vorschriften meint die Anwohnerin die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Piktogramme auf der Fahrbahn der Gladbacher Straße — im Abschnitt zwischen Bergischer Landstraße und Kaiserbusch — weisen eindeutig darauf hin. „Aufgrund der geradlinigen Verkehrsführung und der Tatsache, dass vorzugsweise an der südlichen Straßenseite geparkt wird, werden hier durchaus höhere Geschwindigkeiten gefahren“, heißt es auch von der Stadtverwaltung.
Deshalb schlägt sie vor, auf dem Straßenabschnitt wechselseitig (alternierend) angeordnete Parkplätze einzurichten. „Damit wird die Geradlinigkeit unterbrochen und der Autofahrer dazu gezwungen, mit einer gedämpften Fahrgeschwindigkeit auf Gegenverkehr zu achten“, heißt es in der Vorlage der Stadt. Morgen wird die Verwaltung den Vorschlag im Bau- und Verkehrsausschuss vorstellen.
Die Gladbacher Straße bietet mit einer Breite von etwa sechs Metern im Bereich der Wohnbebauung die Möglichkeit, alternierendes Parken einzurichten. Lediglich im Teilabschnitt von Kaisersbusch bis zur Zufahrt des Regenrückhaltebeckens — gegenüber des evangelischen Friedhofs — ist wegen des angelegten Parkstreifens die Einrichtung von wechselseitigen Parkplätzen nicht möglich.
Nachteilig bei der Einrichtung von alternierenden Parkplätzen sei laut Verwaltung zwangsläufig der Verlust von Parkplätzen im Vergleich zum ursprünglichen Zustand — weil im Bereich des Wechsels der Straßenseite ein Bereich freizuhalten ist, der Begegnungsverkehr ermöglichen soll.
„Für die Gladbacher Straße konnte unter Ausnutzung der Grundstückszufahrten, wo ohnehin nicht geparkt werden darf, dieser Nachteil weitestgehend vermieden werden“, heißt es jedoch in der Vorlage der Verwaltung. Während zurzeit 30 Stellplätze — legales Parken vorausgesetzt — zur Verfügung stehen, könnten mit der Neuordnung maximal 28 Stellplätze entstehen.
Die Verwaltung will die neu geordneten Stellplätze als Parkstreifen mit einer Länge von zehn bis 24 Metern, ohne Einteilung von Einzelparkplätzen markieren. Außerdem sollen weitere Piktogramme zur Verdeutlichung der Geschwindigkeitsbegrenzung markiert werden. Mit Beschluss könnten die Markierungen mit Beginn der wärmeren Jahreszeit durchgeführt werden.