Hilden: Tanzmühle - CDU will Disko schließen
Verwaltung prüft rechtliche Möglichkeiten zum Lizenzentzug. Ein Fall aus Bayern soll als Vorbild dienen.
<strong>Hilden. Der Streit um die Diskothek Tanzmühle am Kronengarten reißt nicht ab. Nachdem diese wiederholt wegen Anwohnerbeschwerden aufgrund von Ruhestörung und Vandalismus in die Schlagzeilen geraten war (die WZ berichtete ausführlich), hat die CDU jetzt einen weiteren Anlauf unternommen, die Disko schließen zu lassen: Die Verwaltung soll Möglichkeiten zum Lizenzentzug prüfen. Vorbild ist dabei die Schließung einer Disko in Nürnberg wegen so genannter "Flatrate-Partys". Die fränkische Stadt hatte Ende Juli einem Disko-Betreiber die Lizenz entziehen lassen, weil er trotz einer gegenteiligen Vereinbarung zwischen Stadt und mehreren Wirten weiter mit Billig-Sauf- und Flatrate-Partys Jugendliche zum exzessiven Trinken animiert hatte. Einen Einspruch des Betreibers hatte das Verwaltungsgericht Ansbach abgelehnt.
Für die CDU ist das ein Präzedenzfall - nach Ansicht der Ratsfraktion wirbt auch Tanzmühlen-Chef Dragomir Ivancic immer wieder mit aggressiven Billig-Angeboten wie "50-Cent-Partys" und "Flotter Dreier". "Als Politiker haben wir eine moralische Pflicht, etwas dagegen zu tun", sagt CDU-Fraktionschefin Angelika Urban. Neben der Gesundheitsgefahr für trinkende Jugendliche steige eben auch die Gefahr von Vandalismus und Lärmbelästigung für die Anwohner.
Nicht ganz so klar ist der Fall dagegen für das Ordnungsamt. Dessen Leiter Michael Siebert räumt ein, dass zwar jeder Wirt eine gewisse Verantwortung für Trunkenheit unter seinen Gästen habe, "aber die Tanzmühle hat bisher nie eine Schwelle überschritten, wo man sie für exzessiven Alkoholkonsum verantwortlich machen kann."
Flatrate-Partys, bei denen die Gäste für eine bestimmte Pauschale bis zum Umfallen trinken können, hätte es dort bisher nicht gegeben. Auch gegen Lärmbelästigung durch seine Gäste unternehme der Betreiber, was in seiner Macht stehe, attestiert Siebert. Seine Behörde habe trotz wiederholter Kontrollen "nie eine gaststättenrechtliche Veranlassung zur Schließung oder Verlängerung der Sperrzeiten" gefunden. Ivancic versichert derweil, dass seine Diskothek sich nicht in erster Linie an Jugendliche richte: "Dafür sind wir zu teuer."
Dennoch erfülle seine Behörde den Prüfauftrag, so Siebert. Derzeit würden noch Daten gesammelt. "Deswegen kann ich zum Sachstand noch nichts sagen." Nach aktuellen Erkenntnissen seien die Möglichkeiten des Amtes aber begrenzt: Wer einmal eine Erlaubnis zum Gaststättenbetrieb habe, genieße nach geltendem Recht umfassenden Bestandsschutz. Daher sieht auch die SPD den CDU-Vorstoß kritisch. "Wir sehen die Probleme der Anwohner", sagt Fraktionschefin Birgit Alkenings. Aber eine Schließung der Disko sei nur bei gravierenden Verfehlungen des Betreibers möglich, "und die sehen wir derzeit nicht."