Langenfeld: 59-jähriger Monheimer wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt

Am Donnerstag wurde ein 59-jähriger Monheimer wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Er hatte in einer Gaststätte einen 44-Jährigen so schwer verletzt, dass dieser immer noch an den Folgen leidet.

Monheim/Langenfeld. Dunkles Sakko, weißes Hemd, die helle Krawatte sitzt perfekt. Der 59-jährige C. zeigt ein leichtes Lächeln. Während er an diesem Donnerstagmorgen vor Saal 59 des Amtsgerichtes Langenfeld wartet, unterhält sich der gebürtige Türke immer wieder mit seinem Dolmetscher. Kaum zu glauben, dass C., schlank, knapp 1,70 Meter, gleich wegen gefährlicher Körperverletzung auf der Anklagebank sitzen wird. Und ihm wird nicht weniger vorgeworfen, als am 28. Dezember 2007 dem damals 42-Jährigen Lutz W. in einer Gaststätte mit einem Messer quer über die rechte Gesichtshälfte geschnitten zu haben.

Betrunken war C. an diesem Abend. Später ergab eine Blutprobe 2,11 Promille. Es sei bei einem Freund gewesen, dem er die Haare geschnitten habe. Deswegen hätte er auch ein Rasiermesser dabei gehabt, außerdem Schere und Kamm. Es war ein alkoholreicher Tag, dieser 28. Dezember. C. selbst gab an, gegen Mittag bereits einige Flaschen Bier getrunken zu haben. Bei besagtem Freund kam dann Raki hinzu. Auf dem Weg nach Hause kam er an der Gaststätte vorbei und dachte sich, dass er ein Bier noch trinken könne.

Und hier gingen die Aussagen nun erheblich auseinander. C. sagte gestern, dass es kurz vor seinem Betreten der Kneipe einen Streit zwischen Gästen gegeben habe, von dem ihm erzählt wurde. Er hätte nur gesagt: "Scheiß egal!" - man solle doch friedlich sein. Dann sei er aufgestanden um zu gehen. W. habe ihn von hinten gepackt, umgedreht und ins Gesicht geschlagen. Nach dem Sturz habe W. weiter auf ihn eingeprügelt. "Nur noch überall Blut. Ich habe Panik bekommen", übersetzte der Dolmetscher.

Der Angeklagte bestritt gar nicht, ein Messer gezückt zu haben, betonte aber, dass er es aus Angst getan habe, damit W. aufhöre zu schlagen. Doch an einen Hieb quer über die rechte Gesichtshälfte könne er sich nicht erinnern.

Gänzlich anders schilderte W. die Situation. Beim Eintritt des 1,90 Meter-Mannes in den Gerichtssaal war die Narbe noch leicht zu erkennen. "Es ist recht gut verheilt. Nur ein Teil der Lippe ist taub", sagte er auf Nachfrage. W. bestritt auch nicht, dass er den Angeklagten geschlagen habe, sah das aber als gerechtfertigt an. "Der kam plötzlich zu mir und meiner Exfrau, und fragte ob er sie f... dürfte", schilderte er die vulgäre Anmache des Angeklagten. Da habe er zugeschlagen. Plötzlich sei dieser brennende Schmerz im Gesicht gewesen.

Die Exfrau selbst bestätigte den Vorgang und ging dabei noch weiter ins Detail: "Er kam zu uns, legte 50 Euro auf den Tisch und fragte meinen Exmann, ob er mich f... dürfte", erzählte sie wütend. Und Wochen später habe C. sie mehrfach bedroht. Sie solle bloß nichts falsches vor Gericht sagen, sonst habe sie keine Schnitte im Gesicht, sondern am Hals. C. schüttelte bei den Aussagen im Gerichtssaal den Kopf.

Nach sieben Zeugenaussagen schließlich das Urteil des Schöffengerichts: Ein Jahr und drei Monate Gefängnis - ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung. Strafmildernd wirkte sich aus, dass C. betrunken war und der Verletzte zwar provoziert worden war, aber zuerst zugeschlagen habe. Hinzu kommt, dass C. bereits in einem Zivilprozess zu 5000 Euro Schmerzensgeld an Opfer W. verurteilt worden war.