Langenfeld: Das Opfer schildert die Tat unter Tränen

Wegen Vergewaltigung wurde am Dienstag ein 30-Jähriger zu einer Haftstrafe verurteilt.

Langenfeld. Spätestens als die Staatsanwaltschaft nach mehr als vier Stunden Verhandlung im Schlussplädoyer eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten mit sofortiger Untersuchungshaft für den Angeklagten A. forderte, war sein zuvor nur zeitweise verkniffener Gesichtsausdruck wie versteinert.

Am 30. Januar 2008 war der heute 30-jährige Düsseldorfer A. von der entfernten Verwandten L. aus Langenfeld wegen Vergewaltigung angezeigt worden.

Am Montagvormittag des 14. Januar vergangenen Jahres soll A. sie in ihrer Wohnung aufgesucht und gegen ihren Willen geküsst, angefasst und schließlich vergewaltigt haben. Erst nachdem die 21-jährige L. unter Tränen auf ihr schreiendes Baby hingewiesen hatte, das im gleichen Raum im Bett lag, und sie ihrem Peiniger vorhielt, dass dieser ihr Leben zerstören würde, ließ A. von ihr ab.

Dann habe er sich entschuldigt und gebeten, dass das Opfer den Vorfall für sich behält. Am Abend zuvor hatten Opfer und Angeklagter mit ihren Partnern und der Familie noch gefeiert.

"Sie hat mich angemacht und schon öfter Andeutungen in diese Richtung gemacht. Ich habe sie nur geküsst und damit aufgehört, als ich ihr Baby gehört habe. Ich sagte ihr, dass das alles nicht gut ist, weil wir beide verheiratet sind. Ich habe sie nicht vergewaltigt", sagte der Angeklagte nun aus.

Auch der Schwager von A. (24) und seine Frau (25) bezichtigten L. der Lüge. Diese habe auch gegenüber dem Schwager schon leichte sexuelle Andeutungen gemacht und die Anklage sei nur wegen des zerstrittenen Verhältnisses zur Ehefrau von A. erhoben worden.

Zuvor hatte das Opfer L. als Zeugin ausgesagt. Sie berichtete von dem Verlauf des besagten Vormittags. Erst als der Richter mehrfach nach dem genauen Tathergang fragte, erzählte L. zögernd unter Tränen und mit zittriger Stimme das, was ihr an jenem Morgen widerfahren war.

"Nach genauer Untersuchung, ist die Beweisführung des Angeklagten fehlerhaft. Die Aussagen von ihm und seinen beiden Angehörigen entsprechen zu großen Teilen nicht der Wahrheit", sagte der Richter, der A. mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten und mit den Gerichtskosten belegte.

Weil A., Vater von drei Kindern, zudem wegen der illegalen Einfuhr von Betäubungsmitteln schon unter Bewährung stand, wurde er direkt in Gewahrsam genommen.